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Sehr geehrte Damen und Herren,
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der Bund Naturschutz in Bayern e.V. nimmt dazu Stellung wie folgt.
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Das staatliche Bauamt Nürnberg plant zur Anbindung des Nürnberger
Flughafens den Neubau der Bundesstraße B 4f von der
Flughafenstraße im Süden des Nürnberger Flughafens bis zu
Bundesautobahn BAB A 3 nordwestlich von Buchenbühl. Die geplante
Baulänge beträgt 3.450 m, davon sollen ca. 1.180 m als Tunnel
ausgebildet werden.
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Der Bund Naturschutz lehnt als anerkannter Naturschutzverband nach dem BNatSchG
und als klagebefugter Verband nach dem BNatSchG, dem Umweltrechtsbehelfsgesetz
und aufgrund seiner darüber hinaus weitergehenden Klagebefugnis nach der
Richtlinie 35/2003 der EU die vorgelegte Planung für eine Neubautrasse ab
und fordert einen Verzicht auf den Bau.
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1. Anwendung des Beschleunigungsgesetzes für Infrastrukturvorhaben
des Bundes
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Der Bund Naturschutz protestiert auch im Rahmen dieses
Planfeststellungsverfahrens dagegen, dass hier das neue
Verfahrensbeschleunigungsgesetz angewandt wird.
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Die notwendigen Unterlagen wurden dem BN nicht von der Regierung von
Mittelfranken übermittelt. Erst durch Nachfrage bei Behörden konnte
der BN von der Einleitung des Anhörungsverfahrens Kenntnis erlangen und
erst nach öffentlichem Druck wurde ein Teil der relevanten Unterlagen ins
Internet gestellt und somit zugänglich gemacht.
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Damit ist die Beteiligung des BN als anerkanntem Naturschutzverband erschwert.
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Der BN behält sich deshalb weitere Stellungnahmen vor für den Fall,
dass Unterlagen zugänglich werden, die derzeit nur mit erheblichen
Zusatzaufwand eingesehen oder bearbeitet werden können. Letzteres ist von
einem dem Allgemeinwohl dienenden, ehrenamtlich tätigen Verband nicht zu
verlangen.
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Das Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren ist damit rechtlich
zumindest fragwürdig. Der BN sieht es als mit Europarecht nicht vereinbar
an, dass die Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren auf
dieser Grundlage durchführt.
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2. Grundsätzliches zum geplanten Ausbau des Straßennetzes
in Bayern
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Der Bund Naturschutz sieht die vorliegende Planung als Folgewirkung der vom
Verband seit Jahren kritisierten allgemeinen Bevorzugung des Individualverkehrs
an, also einer grundsätzlichen und extrem einseitig auf den KFZ-Verkehr
ausgerichteten Verkehrspolitik. Durch ständig verbesserten Ausbaugrad und
ständig steigenden Erschließungsgrad ist diese die Ursache einer
immer noch wachsenden Verkehrsbelastung, welche wieder zu mehr Belastungen von
Mensch und Natur führt. Weitere Ausbauten und damit weitere
"Verbesserungen" des Verkehrsflusses lösen dieses
grundsätzliche Problem aber nicht, sondern verlagern es lediglich
räumlich.
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Auch die geplante Maßnahme erzeugt letztendlich wiederum neuen KFZ-Verkehr
und verhindert den vorrangigen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs,
insbesondere der Schiene als umweltverträgliches Verkehrsmittel durch
Bindung knapper Finanzmittel. Durch die zu erwartende höhere
Verkehrsbelastung ist eine Zunahme der Emissionsbelastungen zu erwarten. So wird
u. a. in einer Studie der Deutschen Forschungsgesellschaft für Luft-
und Raumfahrttechnik (DLR-Nachrichten 4/90) nachgewiesen, dass sich ein
über 12 km breites Emissionsband mit erhöhter
Schadstoffkonzentration an Fernstrassen entlang zieht.
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Die Planung ist daher Ausdruck einer Verkehrsstrategie, die nicht in der Lage
ist, den drohenden Verkehrsinfarkt auf der Straße und die damit
einhergehenden Umweltschäden abzuwenden.
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Der BN fordert endlich ein Umdenken in der Verkehrspolitik hin zu nachhaltig
umweltgerechter Mobilitätsentwicklung und deshalb die Einstellung des
Planfeststellungsverfahrens.
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3. Klimaschutz
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Die Planung stellt ein Paradebeispiel für die Doppelzüngigkeit
staatlichen Handelns beim Klima- und Naturschutz dar.
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Die Planung ist ein Anschlag auf den Klimaschutz und widerspricht allen
gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt von Natur und der Förderung des
öffentlichen Verkehrs.
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In einer Zeit, in der die UNO ihren beklemmenden Bericht zum Klimawandel
vorstellt (Ende 2006), setzt das Staatliche Bauamt (ehem. Straßenbauamt)
Nürnberg weiter auf den Ausbau des klimaschädlichen KFZ-Verkehrs.
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Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch der Freistaat Bayern sind jedoch
an den verbindlichen internationalen Beschluss zum Kyoto-Protokoll gebunden und
damit verpflichtet, die Emissionen von CO2 und
die anderer für das Klima schädlicher Abgase zu verringern.
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Durch den geplanten Bau der B 4f würde KFZ-Verkehr induziert. Durch
Induzierung zusätzlichen Verkehrs würden auch zusätzliche Mengen
klimarelevanter Gase emittiert.
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Eine Untersuchung der heutigen Emissionen und eine Prognose der
zusätzlichen Emissionen wurde in den Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren nicht vorgelegt. Der Planung mangelt es deshalb an
zentralen Untersuchungen.
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Der BN fordert die Umsetzung internationaler Beschlüsse zum Klimaschutz
und deshalb die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens. Sollte das Verfahren
weiterverfolgt werden, fordert der BN die Vorlage aussagekräftiger
Untersuchungen zu den CO2-Emissionen unter
Einbeziehung des durch die geplante Maßnahme geförderten
Flugverkehrs.
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4. Bedarf
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Der Bund Naturschutz bestreitet grundsätzlich den Bedarf einer neuen
Anbindung an den Flughafen. Weder lassen die heutigen Verkehrsverhältnisse
einen deutlichen Bedarf erkennen, noch die Prognosen.
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Bei der Verkehrsprognose wurden die Auswirkungen der zu erwartenden Versteuerung
des Flugbenzins auf den Luftverkehr nicht untersucht und nicht einbezogen.
Für diesen Fall ist mit einem Rückgang des Flugverkehrs und des
flughafenbezogenen Landverkehrs zu rechnen.
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Des Weiteren wurde die Möglichkeit eines Eisenbahnanschlusses, der
über die Gräfenbergbahn ohne großen Aufwand zu realisieren
wäre, weder untersucht noch in die Verkehrsprognose einbezogen. Dieser
Anschluss könnte zumindest bei der Versorgung des Flughafens mit Treibstoff
die Straßen entlasten.
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Es wurde darüber hinaus nicht dargestellt, warum die nicht durch Flugzeuge
zu befördernde "Luftfracht" (Stichwort: Trucking; bis zum Jahr 2020
63 % Zuwachs prognostiziert, Unterlage 15/1) nicht im
Güterverkehrszentrum im Hafen umgeschlagen werden kann. Allein diese doch
naheliegende Möglichkeit relativiert die Notwendigkeit der vorgeschlagenen
neuen Straße.
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Das ursprüngliche Verkehrsgutachten von Prof. Kipke aus dem Jahr 2004
schließt mit der Feststellung, dass eine Straße, die den Bannwald
zerschneidet, mit den Verkehrsprognosen nicht zu rechtfertigen ist.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahrens einzustellen, weil der Bedarf
nicht nachgewiesen und relevante Zukunftsentwicklungen nicht berücksichtigt
wurden. Sollte das Verfahren weiterverfolgt werden, fordert der BN die Vorlage
aussagekräftiger Untersuchungen.
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5. Mängel des Erläuterungsberichtes
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Der Erläuterungsbericht hat erhebliche Mängel.
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Zum Beispiel:
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Nicht untersucht sind die Auswirkungen der zu erwartenden Versteuerung des
Flugbenzins auf den Luftverkehr.
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Nicht untersucht ist die Möglichkeit des Eisenbahnanschlusses, der bei der
Versorgung des Flughafens mit Treibstoff die Straßen entlasten
könnte.
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Aussagen zum Klimaschutz und zu CO2-Emissionen
fehlen völlig.
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Nicht dargestellt ist, warum die nicht durch Flugzeuge zu befördernde
"Luftfracht" nicht im Güterverkehrszentrum im Hafen umgeschlagen werden
kann.
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Das ursprüngliche Verkehrsgutachten von Prof. Kipke aus dem Jahr 2004 wurde
nicht berücksichtigt.
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Die Festlegung weiterer Zwangspunkte wurde nicht beachtet:
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Bei der Variantendiskussion lässt der Erläuterungsbericht die
Möglichkeiten, den Eingriff in Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu
minimieren, unberücksichtigt oder schließt sie mit unzureichender
Begründung aus.
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Die mögliche Ertüchtigung der bestehenden Straßenverbindung zum
Autobahnkreuz Tennenlohe wurde nicht betrachtet.
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Die Grundwasserverhältnisse sind unzureichend untersucht und dargestellt.
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Der BN fordert die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens, weil die
vorgelegten Unterlagen mangelhaft sind und eine sorgfältige Prüfung
und Abwägung allein auf dieser Basis nicht zulassen.
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6. Mängel des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
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Der landschaftspflegerische Begleitplan hat erhebliche Mängel.
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Zum Beispiel:
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Der landschaftspflegerische Begleitplan setzt sich mit den Folgen der
Grundwasserabsenkung nicht auseinander.
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Die mögliche Eingriffsminimierung (s. o.) wird nicht erkannt.
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Die vorgesehenen Maßnahmen bilden keinen Ausgleich für den
dargestellten Eingriff, sondern allenfalls Ersatz.
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Zu Natur und Landschaft gehört auch deren Erholungsfunktion. Die
Tabelle 1 (S. 61ff des LBP) führt den Eingriff in diese nicht
auf:
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Der nach den Plänen zu beseitigende Wald hat neben der Erholungs- auch die
Klimaschutzfunktion.
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Hinsichtlich der FFH-Verträglichkeitsprüfung stellt das ausgelegte
Planwerk fest, dass bedeutsame Datenlücken nicht bekannt seien. Dies ist
falsch.
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In Nürnberg läuft zur Zeit die Aktualisierung der
Stadtbiotopkartierung. In den Verfahrensunterlagen wird darauf aber kein Bezug
genommen.
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Der BN fordert die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens, weil die
vorgelegten Unterlagen mangelhaft sind und eine sorgfältige Prüfung
und Abwägung allein auf dieser Basis nicht zulassen.
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7. Trassenwahl
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Das staatliche Bauamt hat sich für die Variante 1.1 entschieden. Diese
Variante war im Raumordnungsverfahren von der Regierung von Mittelfranken neben
der Variante 1.2 als grundsätzlich vereinbar mit den Erfordernissen der
Raumordnung angesehen worden. Eine bestandsorientierte Optimierung oder eine
Westanbindung des Flughafens an die B4 wurde als Variante nicht geprüft.
Diese Vorgehensweise begegnet durchgreifenden Bedenken.
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Bei der Variantendiskussion lässt der Erläuterungsbericht die
Möglichkeiten, den Eingriff in Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu
minimieren, unberücksichtigt oder schließt sie mit unzureichender
Begründung aus.
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Der Bund Naturschutz hat seine Einwendungen diesbezüglich bereits im
Raumordnungsverfahren mit Stellungnahme vom 22.04.2005
dargelegt. Diese Stellungnahme wird hiermit zum Bestandteil der Stellungnahme
im Planfeststellungsverfahren gemacht.
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7.1. Bestandsorientierte Optimierung
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Die Nichtberücksichtigung gilt insbesondere für die Ertüchtigung
der bestehenden Straßenverbindung zum Autobahnkreuz Tennenlohe. Eine
logische Begründung für eine notwendige Verknüpfung dieser
Variante mit der zu den Akten gelegten Ostspange gibt es nicht.
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Diese bestandsorientierte Optimierung des bestehenden Straßennetzes wurde
nicht ausreichend geprüft. Diese Lösung wäre ebenfalls geeignet,
den zukünftigen Anforderungen des Verkehrs zum und vom Flughafen gerecht zu
werden. Die Optimierung könnte beispielsweise darin bestehen, bei der
Einmündung der Marienbergstraße in die B4 eine Bypass-Lösung
vorzusehen, die Einmündung der Flughafenstraße in die
Marienbergstraße als Kreisverkehr auszugestalten und die
Flughafenstraße selbst bedarfsgerecht auszubauen, sofern ein Bedarf
dafür nachgewiesen werden kann.
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Eine solche Lösung drängt sich auch angesichts der festgestellten und
prognostizierten Verkehrszahlen auf:
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Im Jahr 1997 wies die Flughafenstraße einen Kfz-Verkehr von 17.000
Fahrzeugen/24h auf, die Marienbergstr. West einen Verkehr von
25.30027.500/24 h und die Marienbergstr. Ost einen Verkehr von
24.40026.100/24 h.
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Das Verkehrsgutachten 2005 nennt folgende Zahlen: Flughafenstraße
16.000/24 h, Marienbergstr. West 23.50024.000, Marienbergstr. Ost
22.500/24 h. Beim Bau der Nordanbindung soll die Flughafenstraße im
Jahr 2020 mit 21.500 Kfz/24 h belastet sein, die Marienbergstr. West mit
26.50027.000 und die Marienbergstr. Ost mit 20.500 Kfz/24 h. Wird auf
den Bau der Nordanbindung verzichtet, wäre die Flughafenstraße
ebenfalls mit 21.500 Kfz/24 h belastet, die Marienbergstr. West mit
25.50026.000 und die Marienbergstr. Ost mit 25.500 Kfz/24 h.
Würde man also das bestehende Straßennetz belassen, droht keinesfalls
ein Verkehrskollaps. Vielmehr müsste die Marienbergstr. im Jahr 2020
lediglich in etwa den gleichen Verkehr aufnehmen wie bereits im Jahr 1997. Die
aus verkehrsplanerischer Sicht neuralgischen Kreuzungen und Einmündungen
Marienbergstr./Flughafenstr. und Marienbergstr./B4 könnten
verkehrstechnisch so optimiert werden, dass sich die Stauungen in den
Stoßzeiten auf ein vertretbares Maß verringern.
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7.2. Westanbindung
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Im Raumordnungsverfahren wurde eine reine Westanbindung nicht geprüft,
sondern ausschließlich eine durchgehende Anbindung des Flughafens an die
B2/B4.
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Das Raumordnungsgutachten geht auf die Gründe für eine zwingende
Verknüpfung der Flughafenanbindung nach Ost und West nicht ein. Im
Erläuterungsbericht zum vorliegenden Straßenbauvorhaben ist folgende
Begründung zu finden:
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"Da sich der Verkehr vom Flughafen zur BAB A 3 etwa hälftig
nach Osten und Westen verteilt, sind bei dem Lösungsansatz
"Netzergänzungen" nur Planfälle zielführend, die die
Erreichbarkeit des Flughafens zur Autobahnanschlussstelle Tennenlohe und
gleichzeitig auch zur Autobahnanschlussstelle Nürnberg Nord
verbessern."
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Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Es wird nämlich der Eindruck
erweckt, als ob etwa 50 % des Verkehrs nach Osten gerichtet ist. Diese
Annahme ist jedoch falsch. Aus dem Verkehrsgutachten der Firma
Emch Berger aus dem Jahr 1997, welches im Zusammenhang mit der
vormals geplanten Ostspange erstellt wurde, lassen sich andere Zahlen entnehmen:
Zwar biegen von der Flughafenstraße kommend rund 42 % der Fahrzeuge
nach Osten ab. Nur ca. 18 % benutzen aber den Bierweg, der durch die
Nordanbindung entlastet werden könnte. Die Aussage dieses Gutachtens beruht
auf Befragungen der Verkehrsteilnehmer. Die Firma Emch Berger hat in
ihrem Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2003, das im Vorfeld des
Raumordnungsverfahrens für die Nordanbindung vorgelegt wurde,
ausdrücklich auf diese damaligen Zahlen Bezug genommen und ihre
Gültigkeit in der Gegenwart unterstellt.
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Im Jahre 1997 wurde die Westanbindung als eigenständige und ernstzunehmende
Variante geprüft, obwohl man damals von einem höheren
Verkehrsaufkommen zum/vom Flughafen ausging als beim Verkehrsgutachten 2003.
Sicherlich ist der Ziel- und Quellverkehr zum/vom Flughafen über den
Bierweg verkehrstechnisch und städtebaulich problematisch. In keinem der
Verkehrsgutachten wurde aber ernsthaft eine Kombination aus einer
Erschwerung/Sperrung des Durchgangsverkehrs am Bierweg, einer geänderten
Ausschilderung zum Flughafen auf der Autobahn A 3 und einer Westanbindung
geprüft.
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Das Argument, die Verkehrsteilnehmer würden einen Umweg bis zur
Anschlussstelle Tennenlohe nicht in Kauf nehmen, wäre dann entkräftet,
wenn die Durchfahrt durch den Bierweg faktisch uninteressant oder nicht mehr
möglich wäre. Die Strecke zwischen der AS Nürnberg-Nord und der
AS Tennenlohe beträgt rund 10 km. Bei einer Reisegeschwindigkeit von 100
km/h ist diese Strecke in 6 Minuten zu erreichen. Laut Verkehrsgutachten
2003 betrüge die Reisezeit zwischen der AS Tennenlohe und dem Flughafen
bei einer höhenfreien Westanbindung 7,6 Minuten. Man könnte also in
1314 Minuten von der AS Nürnberg-Nord bis zum Flughafen gelangen.
Derzeit beträgt die Fahrzeit zwischen der AS Nürnberg-Nord über
den Bierweg zum Flughafen 10,4 Minuten die regelmäßigen
Stauungen an der Ampelkreuzung vor der Einmündung des Bierwegs nicht
eingerechnet.
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Mit anderen Worten: Man könnte eine erhebliche Entlastung der Anwohner des
Bierweges und der Marienbergstraße erreichen, die für die
Verkehrsteilnehmer mit Ziel Flughafen lediglich zu einer
Fahrzeitverlängerung von 3 4 Minuten führen würde. Betroffen
von dieser geringen Fahrzeitverlängerung wären allenfalls rund
10 % der Kraftfahrzeuge, die den Flughafen anfahren wollen.
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Hinzu kommt ein weiterer zeitlicher Aspekt: Sollte die
Flughafenstraße bereits heute zeitweilig überlastet sein und es
zeitweise zu Stauungen kommen, wäre eine Optimierung der bestehenden
Verbindung nach Tennenlohe die zeitlich günstigere Lösung:
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Die Nordanbindung ist im Bundesverkehrswegeplan lediglich in der Kategorie
"Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" (WB*) aufgenommen. Zwar findet sich die
Nordanbindung im Investitionsrahmenplan 2006 des Bundes, obwohl dort eigentlich
nur Projekte des vordringlichen Bedarfes berücksichtigt sind. Daraus folgt
aber nicht, dass mit dem Bau der B 4f vor dem Jahr 2015 begonnen werden kann.
Lediglich die Planung kann fertig gestellt werden. Auch wenn das Projekt bei der
Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes in der Dringlichkeit hochgestuft
würde, ist mit einer Fertigstellung der Straße frühestens in
circa 10 Jahren zu rechnen.
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Demgegenüber wäre eine Anbindung des Flughafens an die B4 über
eine Optimierung der bestehenden Verkehrsverbindung nicht an eine Aufnahme in
den Bundesverkehrswegeplan gebunden. Sie wäre zudem deutlich
kostengünstiger als die Nordanbindung.
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Dass man diese Überlegungen im Raumordnungsverfahren nicht einmal
ansatzweise geprüft hat, ist ein schwerwiegender Abwägungsfehler. Die
sich neben der unter 1.1 genannten Variante aufdrängende Variante
"höhenfreie Westanbindung" kombiniert mit anderen verkehrstechnischen
Maßnahmen beziehungsweise geplanten Verkehrsvorhaben (Frankenschnellweg)
wurde ohne nähere Begründung außer Acht gelassen.
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Der BN fordert die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens, weil die
Alternativen nicht oder mangelhaft geprüft worden sind und die sich
aufdrängenden Alternativen wesentlich weniger Eingriffe in Schutzgüter
mit sich brächten. Dies führte zu fehlerhafter Abwägung.
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8. Europäisches Vogelschutzgebiet
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Die Nordanbindung durchschneidet auf einer Länge von mehr als 400 Metern
das Europäische Vogelschutzgebiet "Nürnberger Reichswald". Die
betroffenen sowie die benachbarten Waldabteilungen gehören zu den
wertvollsten Bereichen des Vogelschutzgebietes. Der Wald zwischen dem Irrhain
bei Kraftshof und der Ziegelach östlich des Flughafengeländes weist,
auch bedingt durch den hohen Grundwasserstand, einen überdurchschnittlich
hohen Laubholzanteil auf. Dies führt dazu, dass in diesem Gebiet ein
Schwerpunktvorkommen z. B. des Mittelspechtes existiert.
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Zu Recht heißt es dazu in den vorgelegten Unterlagen:
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"Die höchsten Arten- und Individuendichten der voraussichtlich betroffenen
Arten treten in Laub- oder Mischwäldern auf. Den Spechten kommt für
den detailliert untersuchten Bereich und darüber hinaus für das
Vogelschutzgebiet als Ganzes besondere Bedeutung zu, da sie mit ihren
Höhlen das Vorkommen weiterer Höhlenbewohner wie Fledermäuse oder
Kleineulen überhaupt erst ermöglichen. Ihren Verbreitungsschwerpunkt
im Vogelschutzgebiet südlich der A 3 haben die Spechte in den
altholzreichen Laubholzbeständen der Ziegellach, in der Birkenlach im
Übergang zum Irrhain (ca. 2 km westlich der geplanten Trasse
außerhalb des detailliert untersuchten Bereiches) und im Reichswald
nördlich des Bierwegs (ca. 2 km östlich der geplanten Trasse
außerhalb des detailliert untersuchten Bereiches).
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Die Ziegellach bietet einer Reihe von Spechtarten Lebensraum auf engstem Raum
und zählt zu den Gebieten mit der höchsten Arten- und Individuendichte
von Spechten in Mitteleuropa. Das Vorkommen der Spechtarten in der Ziegellach
strahlt darüber in die Wald- und Altholzbestände an den Tucherweihern
aus. Die Ziegellach ist daher für die Erhaltung der maßgeblichen
Vogelarten des Vogelschutzgebietes von besonderer Bedeutung. Dies zeigt sich
auch im großen Anteil der Brut- und Nahrungshabitate an der
Gesamtfläche der Ziegellach."
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Die Schutzwürdigkeit des Vogelschutzgebietes begründet sich mit
landesweit bedeutsamen Vorkommen von Spechten und anderen Höhlennutzern,
Laubholzbewohnern und einer Reihe weiterer Arten der Roten Listen wie
Ziegenmelker, Heidelerche, Auerhuhn, Haselhuhn und Habicht. Das
Vogelschutzgebiet ist ein wertvoller Lebensraum für Waldvögel mit
europäischer Hauptverbreitung.
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Für die Erhaltungsziele verwendete Quellen sind:
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,
München: Standard-Datenbogen Natura 2000 Bayern (Vogelschutzgebiet,
Gebietsnummer 6533-471), Stand November 2004, Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, München: Verordnung
über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren
Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen (Vogelschutzverordnung -VoGEV), 12.
Juli 2006, Regierung von Mittelfranken: Natura 2000 Bayern
Gebietsbezogene Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet Nr. 6533-471
Nürnberger Reichswald. Entwurf, Stand: 23.01.2007.
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In Anlage 1 Spalte 6 der VoGEV sind für das Vogelschutzgebiet 6533-471
Nürnberger Reichswald folgende Arten des Anhangs I Vogelschutzrichtlinie
aufgeführt:
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A072 Wespenbussard (Pernis apivorus)
A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus)
A104 Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
A108 Auerhuhn (Tetrao urogallus)
A215 Uhu (Bubo bubo)
A217 Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
A223 Raufußkauz (Aegolius funereus)
A224 Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
A229 Eisvogel (Alcedo atthis)
A234 Grauspecht (Picus canus)
A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius)
A238 Mittelspecht (Picoides medius)
A246 Heidelerche (Lullula arborea)
A320 Zwergschnäpper (Ficedula parva)
A321 Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
A338 Neuntöter (Lanius collurio)
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8.1. Datenquellen unzureichend erfasst, Kartierungen nicht dem Stand von
Wissenschaft und Technik entsprechend
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Im Rahmen der UVS und des LBP zur Anbindung des Flughafens Nürnberg an die
BAB A 3 wurden mehrere faunistische Erhebungen durchgeführt (vgl.
Kapitel 4.1.2). Ziel der Untersuchungen war die Erfassung des Artenspektrums
ausgewählter Tiergruppen zur Erfassung und Bewertung der Lebensräume
dieser Tiergruppen. Bei den Vögeln wurde darüber hinaus der Brutstatus
im Untersuchungsraum erfasst. Es wurden Brut- und Höhlenbäume von
Spechten und weiteren Höhlenbrütern erfasst.
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Eine vollständige Erfassung der Populationen und Individuenzahlen der
nachgewiesenen Arten war damit nicht verbunden. Daneben wurden die Biotop-
und Artenschutzkartierung ausgewertet. Für die Beurteilung der
FFH-Verträglichkeit bedeutsame Datenlücken sind nicht bekannt.
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Die Verträglichkeitsprüfung fordert die Berücksichtigung der
besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es sind deshalb alle
wissenschaftlichen Mittel und Quellen auszuschöpfen (BVerwG v. 17.01.2007
9 A 20.05). Dies wurde vorliegend versäumt. In Bezug auf
die Vogelwelt wurden die langjährig erhobenen und detailgenauen Daten der
Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mittelfranken in der
Verträglichkeitsuntersuchung ignoriert. Dies zeigt bereits die fachliche
Schwäche des Gutachtens. Denn einem Sachverständigen, der wirklich
etwas von Ornithologie versteht, wären diese Daten bekannt gewesen und er
hätte sie ohne weiteres seinem Gutachten zu Grunde gelegt.
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Im Bereich Ziegellach (südlich Start- und Landebahn) fehlen in den Karten
(Blatt 1, U16_3_1_LP) Höhlenbäume. Höhlenbrütende Spechte
sind jedoch eingetragen. Unklar ist, ob hier keine Höhlenbaum-Kartierungen
durchgeführt wurden oder ob keine Höhlenbäume vorhanden sind.
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Wenn keine vollständige Erfassung der Populationen und Individuenzahlen der
nachgewiesenen Arten erfolgte (siehe Satz oben), dann ist auch nicht
zulässig, die Anzahl Individuen in Bezug zur Gesamtzahl im gesamten
Vogelschutzgebiet zu setzen und damit zu argumentieren, die Menge an
beeinträchtigten Individuen oder Brutpaaren sei vernachlässigbar
gering: aufgrund der unvollständigen Erfassung der Populationen können
nämlich ein bis mehrere Individuen bzw. Brutpaare übersehen worden
sein: damit ist die "Geringschätzung" der lokalen Populationen ("nur so
wenig xx Reviere) ist bei einer nicht vollständigen Erhebung nicht
zulässig.
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8.2. Einschätzung der FFH-Verträglichkeitsstudie falsch
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Die FFH-Verträglichkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante
Variante sich nicht erheblich auf das SPA Nürnberger Reichswald auswirkt.
Der BN geht jedoch davon aus, dass es sehr wohl zu erheblichen direkten
Auswirkungen auf die Nutzung der Reviere schutzrelevanter Arten durch die
Baumaßnahmen und den Straßenverkehr kommen würde. Der
Zerschneidungseffekt der Straße durch den Teil des Sebalder Reichswaldes
wird so gravierend sein, dass es zu einer erheblichen Einschränkung der
Habitatqualität käme.
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Nach der Datenlage leben im Bereich der geplanten Trasse etwa ¼ der
Mittelspechtbestände des Nürnberger Reichswaldes (48 Brutpaare). Dies
entspricht 45 % der für Bayern geschätzten Maximalpopulation.
Insbesondere die alten Eichen dienen dem Mittelspecht neben anderen Spechtarten
als Nahrungs- und Lebensraum. Die Dichte an Spechthöhlen ist deshalb im
Irrhain und in der Ziegelach überdurchschnittlich hoch. Für
Folgebewohner der Spechthöhlen, z. B. Fledermäuse, ist dieses
Waldgebiet deshalb ebenfalls von herausragender Bedeutung.
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Aus den Planunterlagen ist nicht ersichtlich, dass die zur Verbreitung des
Mittelspechtes und anderer gefährdeter Vogelarten vorhandenen Daten der
Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Mittelfranken berücksichtigt wurden.
Diese Daten können beim Landesamt für Umwelt in Augsburg
vollständig abgefragt werden. Aufgrund dieser Nichtberücksichtigung
wesentlicher Fakten kommt die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zu dem
falschen Schluss, dass die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes in Bezug auf
den Mittelspecht nicht erheblich beeinträchtigt werden.
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Die Verträglichkeitsuntersuchung beschränkt sich allzu sehr auf die
Beseitigung einzelner Bäume und negiert die Trennwirkung der Straße.
Diese Trennwirkung wird durch die geplante "Vogelüberflughilfe" noch
verstärkt. Diese 4 Meter hohe Wand soll einerseits die Zahl der im
Straßenverkehr getöteten Vögel vermindern, führt aber
andererseits dazu, dass die Trasse wie eine Barriere zwischen den einzelnen
Waldabteilungen wirkt. Der hohe ökologische Wert des Vogelschutzgebietes
"Nürnberger Reichswald" resultiert gerade daraus, dass der Reichswald trotz
des vorhandenen Autobahnnetzes noch größere zusammenhängende
Waldgebiete aufweist, die nicht durch hochrangige Straßen zerschnitten
sind.
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Nicht ausreichend geprüft wurden die Lärmauswirkungen des Vorhabens
auf die Brutvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Es ist
mittlerweile bekannt, dass im Umfeld stark befahrenen Straßen die
Populationsdichte zahlreiche Vogelarten geringer ist als in weiterer Entfernung
von der Straße.
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Hier ist insbesondere auf negative Auswirkungen des Lärms auf Höhlen
bauende Spechtarten hinzuweisen. Nach einer Untersuchung in den Niederlanden
(REIJNEN et. al. 1995) beeinträchtigt Verkehrslärm die Populationen
verschiedener Vogelarten, darunter auch Spechtarten, in erheblichem Umfang. Da
diesen Höhlen bauenden Spechte als Quartierbildnern allgemein und im
Habitat der Fledermäuse im Besonderen eine entscheidende Rolle zukommt, ist
aber bei einer Vertreibung der Spechte aus der Umgebung der Autobahn auf Dauer
mit dem Verlust von Quartierhöhlen für die Fledermäuse zu
rechnen. Die fehlende Neubildung geeigneter Quartiere aufgrund des
Specht-Höhlenmangels verschlechtert so auch die Fledermaushabitate.
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Die Verlärmung von Nahrungshabitaten einer Vogelart des Anhangs I VSchRL
kann zu einer Verminderung der Habitatfunktionen um prognostisch 50 %
führen. Somit kann der durch Lärmeinwirkungen hervorgerufene partielle
Funktionsverlust auf einer betroffenen Fläche einem vollständigen
Funktionsverlust auf einer fiktiven äquivalenten und dabei entsprechend
kleineren Fläche gleichgesetzt werden. Hier sind nicht nur die Spechte,
sondern z. B. auch Eulen zu berücksichtigen. Eulen jagen weitgehend
nach Gehör, was angesichts der erheblichen Lärmentwicklung durch die
geplante Straße deutlich erschwert wird. Dieser Aspekt ist hier
überhaupt nicht bewertet worden.
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Der direkte Eingriff in die Ziegelach als Bestandteil des Vogelschutzgebietes
wird zu Unrecht als nicht erheblich angesehen. Immerhin wird dort auf einer
Fläche von mehreren hundert Quadratmetern ein Wald gerodet, der zu den
wertvollsten im gesamten Reichswald gehört.
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8.3. Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen ungeeignet
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Die geplanten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen sind nicht geeignet,
erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes nachweislich wirksam
zu verhindern. Dies gilt zum einen für die zu erwartenden zeitweiligen
Grundwasserabsenkungen, die sich auf den Baumbestand und damit letztlich auch
auf die Vogelwelt auswirken werden. Auch die Wirksamkeit der so genannten
Vogelüberflughilfe ist nicht nachgewiesen, sondern als reines Alibi zu
betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der oben genannten Entscheidung
klargestellt, dass sämtliche Risiken, die sich aus Schwierigkeiten bei der
Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder der Beurteilung ihrer langfristigen
Wirksamkeit resultieren, zu Lasten des Vorhabensträgers gehen.
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Nach den vorliegenden Unterlagen kann deshalb nicht davon die Rede sein, dass
eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes ohne
vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel ausgeschlossen ist.
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Ein aktueller SPA-Managementplan liegt zur Zeit für das betroffene Gebiet
noch nicht vor. Aus Sicht des Bundes Naturschutz muss dieser jedoch Grundlage
bei einem so gravierenden Eingriff in ein europäisches Schutzgebiet sein.
Eine sinnvolle Verträglichkeitsprüfung kann ohne ihn nicht erfolgen.
Der Mangementplan ist zu erstellen und nachzureichen.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen, weil die
Eingriffe in das Europäische Vogelschutzgebiet erheblich und nicht zu
rechtfertigen sind. Sollte das Planfeststellungsverfahren weitergeführt
werden, fordert der BN die Vorlage des Managementplanes für das
Vogelschutzgebiet "Nürnberger Reichswald" und dessen Einbeziehung in das
Verfahren.
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9. Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Irrhain
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Nicht berücksichtigt ist die besondere Kluftsituation im Untergrund
(s. u. zu Hydrologie). Aufgrund der von Nordwest nach Südost
streichenden Klüfte kann sich eine Grundwasserabsenkung bis zum FFH-Gebiet
Irrhain auswirken.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen, weil die
Eingriffe in das FFH-Gebiet nicht untersucht wurden, diese aber mit hoher
Wahrscheinlichkeit erheblich und nicht zu rechtfertigen sind.
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10. Einschlägige Rechtssprechung von BVerwG und EuGH
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Wie der EuGH in der Rechtssache C 239/04 (gegen Portugal) mit Urteil vom
26. Oktober 2006 bereits entschieden hat, darf die Genehmigung eines Plans oder
Projekts nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Behörden
Gewissheit darüber erlangt haben, dass sich der Plan oder das Projekt nicht
nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt. Dies ist dann der
Fall, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran
besteht, dass es keine solchen Auswirkungen gibt (Urteil in der Rechtssache
C-127/02 Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Randnrn. 56 und 59).
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Aber genau hier bestehen im vorliegenden Verfahren ganz erhebliche Zweifel, denn
der Planfall Westanbindung/Ausbau der bestehenden Straßen Richtung
Anschlussstelle Tennenlohe wäre eine solche Alternative, die keine
negativen Auswirkungen auf das SPA Nürnberger Reichswald und die
Bevölkerung des Gebietes hätte, die aber bislang nicht geprüft
wurde. Gemäß dem oben genannten Urteil (C-239/04) ist die
Durchführung eines Plans oder Projekts nach Artikel 6 Absatz 4 der
FFH-Richtlinie insbesondere von der Voraussetzung abhängig, dass das Fehlen
von Alternativlösungen nachgewiesen wird. Insofern liegt hier ein klarer
Verstoß gegen europäisches Recht vor.
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In Leitsatz 2 des BVerwG im Urteil vom 17.01.2007 zum Verfahren 9 A 20.05
heißt es: "... Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von
Erhaltungszielen erheblich und muss als 'Beeinträchtigung des Gebiets als
solchen' gewertet werden." Insofern ist die Einschätzung des Gutachters in
der FFH-Verträglichkeitsstudie, eine erhebliche Beeinträchtigung des
Vogelschutzgebietes 6533-471 "Nürnberger Reichswald" in seinen für die
Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen könne
daher auch im Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen
ausgeschlossen werden, nicht haltbar. Dies ist durchaus auch vor dem Hintergrund
weiterer Flächeninanspruchnahme an anderen Stellen im SPA durch weitere
Projekte zusehen, die ggf. doch zu einer Summationswirkung der
Beeinträchtigungen führen können (z. B. Südumfahrung
Buckenhof-Uttenreuth-Weiher im Zuge der St 2240). Es wird auch nicht belegt,
dass durch Schutz- und Kompensationsmaßnahmen gewährleistet ist, dass
ein günstiger Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und
Arten gewährleistet bleibt, und sich die nachteiligen Wirkungen des
Vorhabens deshalb unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bewegen.
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Die Verträglichkeitsprüfung fordert die Berücksichtigung der
besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es sind deshalb alle
wissenschaftlichen Mittel und Quellen auszuschöpfen (BVerwG v. 17.01.2007
9A 20.05). Dies wurde vorliegend versäumt. In Bezug auf die
Vogelwelt wurden die langjährig erhobenen und detailgenauen Daten der
Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mittelfranken in der
Verträglichkeitsuntersuchung ignoriert, die dem LfU vorliegen. Dies zeigt
bereits die fachliche Schwäche des Gutachtens. Denn einem
Sachverständigen, der wirklich etwas von Ornithologie versteht, wären
diese Daten bekannt gewesen und er hätte sie seinem Gutachten zu Grunde
gelegt.
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11. Streng geschützte Arten und nach den EU-Richtlinien Vogelschutz
und FFH geschützte Arten
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Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bewältigt die Eingriffe
in die Lebensräume geschützter Arten keineswegs! Auch die
FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht geeignet, erhebliche
Beeinträchtigungen zu vermeiden oder auszugleichen.
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Der BN weist darauf hin, dass laut Urteil des EuGH vom 10.01.2006 die
Legalausnahme für die Beeinträchtigung von Anhang IV-Arten im Rahmen
der Genehmigung von Planungen nach § 43 Abs. 4 BNatSchG zu oft
angewandt wird. Die Beeinträchtigung ist nach Auffassung der EU-Kommission
auch dann unzulässig, wenn diese nicht absichtlich erfolgt, sondern billig
in Kauf genommen wird.
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In Nürnberg läuft zur Zeit die Aktualisierung der
Stadtbiotopkartierung. In den Verfahrensunterlagen wird darauf aber kein Bezug
genommen. Auch die Umweltverträglichkeitsstudie im Raumordnungsverfahren
berücksichtigt allein den stark veralteten Erfassungstand von 1987.
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Aus Sicht des Bundes Naturschutz darf eine derart wesentliche Datenquelle
bei der Planung nicht unberücksichtigt bleiben. Die Daten der
Stadtbiotopkartierung sind daher in die Planungen einzubeziehen und die
Unterlagen nachzureichen, sofern das Planfeststellungsverfahren
weitergeführt wird.
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11.1. Vögel
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Im Kapitel Vogelschutzgebiet wurden bereits Ausführungen zu einzelnen
relevanten Arten gemacht.
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Quellenverzeichnis:
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B 4f_U16_1_FFHText.pdf: Unterlage 16.1, Schutz des europäischen Netzes
"NATURA 2000" FFH-Verträglichkeitsstudie, Gebiet DE 6533-471:
Vogelschutzgebiet "Nürnberger Reichswald", B 4f Anbindung Flughafen
Nürnberg an die BAB A 3, Bau-km 0+000 bis 3+450, Planfeststellung.
AUFTRAGGEBER: Staatliches Bauamt Nürnberg, Flaschenhofstraße 53,
90402 Nürnberg; AUFTRAGNEHMER: Roland Raab, Landschaftsarchitekt,
Rosenaustraße 5, 90429 Nürnberg. Nürnberg, den 10.09.2007
B 4f_U16_3_1_LP FFH.pdf: Karte 1 zu obigem Text
B 4f_U16_3_2_LP FFH.pdf: Karte 1 zu obigem Text
ifanos planung 2005, S. 19, Floristische und faunistische Untersuchungen
B 4f Flughafenanbindung, Fachbericht, Oktober 2005.
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Im Kapitel 11.1 Vögel kursiv gesetzte Abschnitte sind Zitate aus den
Antragsunterlagen.
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11.1.1. Raufußkauz (Aegolius funereus) - A223
Art des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
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"Der Raufußkauz wurde im Rahmen der systematischen Erhebungen im
detailliert untersuchten Bereich nicht nachgewiesen (IFANOS PLANUNG 2005, IFANOS
1999). Im Plangebiet fehlen offensichtlich geeignete offene und
grenzlinienreiche Jagdhabitate."
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"Das Vorkommen des Waldkauzes als direkter Fressfeind begründet ebenfalls
das Fehlen des Raufußkauzes."
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Die Aussage ist zumindest zweifelhaft: in anderen Teilen des Nürnberger
Reichswaldes, z. B. bei Buckenhof, ist ein direktes Nebeneinander von
Waldkauz und Raufußkauz in vergleichbaren Vegetationstypen belegt.
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Die Argumentation steht zusätzlich im Widerspruch zu den vorgelegten
Unterlagen, da in der Unterlage ifanos planung (2005) zum Waldkauz
ausgeführt wird:
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"Das Brutrevier dieser vielseitigen Eulenart liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit
außerhalb des UG. Während der nächtlichen Eulenerfassungen
konnten für diese Art keine Rufnachweise erbracht werden. Ein Grund
könnte das geringe Angebot an Großhöhlen im Untersuchungsgebiet
sein" (ifanos planung 2005, S. 19, Floristische und faunistische
Untersuchungen B 4f Flughafenanbindung, Fachbericht, Oktober 2005).
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Wenn der Waldkauz im Trassenbereich nicht vorkommt, dann kann er auch nicht als
Argument für das Fehlen des Raufußkauzes dienen. Die internen
Widersprüche weisen darauf hin, dass die Ausführung zum
Raufußkauz nicht sachgerecht sind.
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"Innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs ist das Vorkommen des
Raufußkauzes einmalig als Brutvogel am Kothbrunngraben belegt (PANKRATIUS
2004). Im Standard-Datenbogen (LFU 2004) wird die Populationsgröße
des Raufußkauzes für das gesamte Vogelschutzgebiet mit 20 Brutpaaren
angegeben."
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Das in der Karte U16_3_2 eingezeichnete Vorkommen des Raufußkauzes liegt
ca. 310 m westlich der geplanten Trasse. Geht man von den bei Bauer et al.
(2005) dokumentierten Siedlungsdichten aus, und rechnet sie in
Reviergrößen um, so ergibt sich aus den Siedlungsdichtewerten
durchschnittliche rechnerische Reviergrößen von 0,6 bis 2,17
km2, das ist bei vereinfachter Annahme
eines kreisförmigen Reviers ein Radius von 446 bis 831 m rund
um das Revierzentrum.
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Selbst bei der kleinsten Reviergröße ist die Trasse (Entfernung von
310 m Nachweisort zur geplanten Trasse, d. h. liegt innerhalb eines
anzunehmenden Radius von 446 bis 831 m) sicher im Revier enthalten und
damit das Revier in großen Teilen betroffen.
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Eine Betroffenheit des Raufußkauzes, der in der Karte eingezeichnet ist
(als Fundort "älterer Nachweis bzw. von kursorischen Erhebungen" markiert),
ist damit gegeben, da große Teile des Reviers von der Trasse beansprucht
werden.
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Vom Raufußkauz sind starke Bestandsfluktuationen in Abhängigkeit von
Nahrungsangebot bekannt (Bauer et al. 2005). Es kann daher durchaus vorkommen,
dass in einem Jahr ein Revier besetzt ist, im anderen nicht (vgl. obige
Unterschiede in den Nachweisen).
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Das vorübergehende Fehlen eines Nachweises (z. B. Jahr 2005, oder
1999) kann nicht als Beleg dafür verwendet werden, dass kein Revier
existiert und keine Betroffenheit gegeben ist.
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"Der Lebensraum des Raufußkauzes im Reichswald wird von der B 4f
durch die Anlage der Straße randlich überbaut."
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Die Reviergrößen von Raufußkäuzen sind so groß, dass
von einer "randlichen" Bebauung nicht gesprochen werden kann, vielmehr wird ein
wichtiger und zentrumsnaher Teil des Reviers beansprucht, wie sich aus den
Distanzen und der durchschnittlichen Reviergrößen ergibt.
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"Der Brutbaum des Raufußkauzes am Kothbrunngraben liegt in mehr als
300 m Entfernung zur B 4f und bleibt unbeeinträchtigt erhalten.
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Ebenso werden geeignete Jagdhabitate und Bestände für den
Tageseinstand in ausreichendem Umfang erhalten."
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Für diese Behauptung wird kein Beleg oder keine Beweisführung
erbracht, z. B. wie viel Prozent eines angenommenen Reviers erhalten
bleiben und wie viel belastet, beeinträchtigt oder bebaut werden. Die
Behauptung "in ausreichendem Umfang" ist nicht belegt.
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"Die Zerschneidung des Lebensraums im Umfeld des Brutbaums und die
betriebsbedingte Störung von Flugrouten werden durch die Anlage einer
Überflughilfe und eines dicht hinterpflanzten Wild- und Vogelschutzzauns
auf ein geringfügiges Maß verringert."
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Für diese Behauptung wird kein Beleg oder keine Beweisführung
erbracht. Die Behauptung "auf ein geringfügiges Maß verringert" ist
nicht belegt.
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"Die dicht bepflanzten Böschungen der B 4f sind als Jagdgebiet
für den Raufußkauz ungeeignet und haben somit kein erhöhtes
Kollisionsrisiko zur Folge.
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Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Lebensraums durch Lärm und
Licht werden durch die Anlage einer Überflughilfe und eines dicht
hinterpflanzten Wild- und Vogelschutzzauns erheblich vermindert und nehmen
aufgrund der bestehenden Lärmbelastung durch die A 3 und den Flugverkehr
nur unwesentlich zu.
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Baubedingte Störungen und Immissionen treten nur vorübergehend auf und
wirken sich aufgrund der Entfernung zum Brutbaum nicht erheblich aus."
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Die Entfernung zum Brutbaum ist nicht allein ausschlaggebend. Wichtig ist
vielmehr, dass große Teile des Reviers beansprucht werden, die erheblichen
Belastungen unterliegen können. Der Bezug nur auf den Brutbaum ist nicht
ausreichend.
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"Die Durchführung spezieller artenbezogener Ausgleichsmaßnahmen im
Reichswald westlich von Buchenbühl noch vor Beginn der Baumaßnahme
trägt mittelbar auch zur Verbesserung des Höhlen- und Nahrungsangebots
für den Raufußkauz und somit zur Sicherung des Lebensraums
außerhalb des Wirkraums der B 4f bei."
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Richtig ist, dass der Brutbaum des Raufußkauzes in mehr als 300 m
Entfernung von der geplanten Trasse erhalten bleibt.
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Wichtig ist jedoch ebenso, dass das Revier randlich überbaut wird.
Erforderlich wäre eine Abschätzung, welcher Anteil des Reviers
beeinträchtigt wird und welcher erhalten bleibt. Unklar bleibt, was unter
"randlich" verstanden wird (1 % oder 40 % Beanspruchung). Da eine
quantitative Abschätzung der Betroffenheit des Reviers nicht erfolgt,
können die Ausführungen nicht nachvollzogen werden.
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Wie aus der Betrachtung der Reviergrößen hervorgeht (Entfernung von
310 m Nachweisort zur geplanten Trasse, d. h. es liegt innerhalb eines
anzunehmenden Radius von 446 bis 831 m). Damit ist das Revier in
großen Teilen betroffen.
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"Die bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Lebensraums des
Raufußkauzes durch Lärm, Licht und Zerschneidung beschränken
sich auf Randbereiche seines Nahrungshabitats."
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Geht man von den bei Bauer et al. (2005) dokumentierten Siedlungsdichten aus,
und rechnet sie in Reviergrößen um, so ergibt sich aus den
Siedlungsdichtewerten durchschnittliche rechnerische Reviergrößen von
0,6 bis 2,17 km2, das ist bei
vereinfachter Annahme eines kreisförmigen Reviers ein Radius von 446
bis 831 m rund um das Revierzentrum.
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Selbst bei der kleinsten Reviergröße ist die Trasse (Entfernung von
ca. 300 bis 310 m Nachweisort zur geplanten Trasse, d. h. liegt innerhalb
eines anzunehmenden Radius von 446 bis 831 m) sicher im Revier enthalten
und damit das Revier in großen Teilen substanziell betroffen. Dies als
"Randbereiche seines Nahrungshabitats" zu bezeichnen, ist fachlich nicht
haltbar.
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"Der Brutbaum des Raufußkauzes am Kothbrunngraben bleibt
unbeeinträchtigt erhalten. Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen
werden durch die Anlage einer Vogelüberflughilfe und eines
korrespondierenden Wild- und Vogelschutzzauns erheblich verringert."
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Wie oben bereits ausgeführt, fehlen Belege für diese Ausführungen
bzw. Vermutungen zur Wirksamkeit von so genannten "Vogelüberflughilfen".
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Auch wenn der einzelne Höhlenbaum nicht überbaut wird, deswegen kann
trotzdem das Revier aufgegeben werden (Verlärmung, Störungen, Verlust
an Nahrungsfläche etc.). Damit bleibt zwar der Baum erhalten, aber seine
Funktion (Brutplatz) nicht. Belege für die Ausführungen, das Revier
bleibe erhalten, fehlen.
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Weitere Aussagen zum Raufußkauz s. unter 11.1.4. Mittelspecht.
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11.1.2. Grauspecht (Picus canus) - A234
Art des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
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"Der Grauspecht wurde im detailliert untersuchten Bereich ausschließlich
südlich des Flughafens nachgewiesen. Aufgrund mehrfacher Nachweise gilt der
Grauspecht als wahrscheinlicher Brutvogel in der Ziegellach (IFANOS PLANUNG
2005), die ihm mit ihren altholzreichen Laubholzbeständen hierfür
idealen Lebensraum bietet. Die Waldbestände der Ziegellach zeichnen sich
durch ihren Strukturreichtum mit einem großen Anteil an Alt- und Totholz
aus. Sie sind gleichzeitig Brut- und Nahrungshabitat. Zur Nahrungssuche nutzt
der Grauspecht auch die Randbereiche des Wäldchens am Bucher Landgraben
südlich des Cargo-Centers (IFANOS PLANUNG 2005). Im Standard-Datenbogen
(LFU 2004) wird die Populationsgröße des Grauspechts für das
gesamte Vogelschutzgebiet mit 130 Brutpaaren angegeben."
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Diese Darstellung erscheint stimmig.
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"Der Grauspecht gilt als wahrscheinlicher Brutvogel in der Ziegellach, die ihm
mit ihren altholzreichen Laubholzbeständen hierfür gleichzeitig als
Brut- und Nahrungshabitat dient. Der Fundort des Grauspechts liegt in knapp
500 m Entfernung zur Trasse der B 4f im zentralen Teil der Ziegellach.
Zur Nahrungssuche nutzt der Grauspecht auch die Randbereiche des Wäldchens
am Bucher Landgraben südlich des Cargo-Centers. Geeignete Brut- und
Nahrungshabitate mit alten Eichen ohne konkreten Brutnachweis finden sich am
südlichen Rand des feuchten Birkenwalds in der Westspitze der Ziegellach.
Diese Bestände werden mit einem in offener Bauweise erstellten Tunnel
unterquert. Aufgrund der offenen Bauweise des Tunnels werden die potenziellen
Brut- und Nahrungshabitate des Grauspechts durch vorübergehende
Inanspruchnahme in der Bauzeit auf einer Fläche von 450 m2 sowie durch
weitere baubedingte Störungen, Lärm und Immissionen
beeinträchtigt. Anlagebedingte Beeinträchtigungen werden durch die
Wiederherstellung der betroffenen Waldbestände vermieden. Betriebsbedingte
Beeinträchtigungen treten in diesem Abschnitt der B 4f aufgrund des
Trassenverlaufs im Tunnel nicht auf. Die Flugrouten des Grauspechts zwischen der
Ziegellach und den ebenfalls zur Nahrungssuche genutzten Waldbeständen
südlich des Bucher Landgrabens werden nicht beeinträchtigt."
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Mögliche Folgeschäden der Untertunnelung im Betriebszustand werden
nicht diskutiert, mögliche Auswirkungen auf Brut- und Nahrungshabitate
werden nicht behandelt.
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11.1.3. Schwarzspecht (Dryocopus martius) - A236
Art des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
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"Ein Brutpaar beansprucht in Mitteleuropa mindestens 250400ha
Waldfläche; das Revier ist häufig noch größer (Bezzel
1985), kann aber auch offene Flächen enthalten, die überflogen werden
(BEZZEL et al. 2005).
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Beobachtungen des Schwarzspechts liegen für den gesamten Reichswald vor.
Der Schwarzspecht ist im detailliert untersuchten Bereich an zwei Stellen als
Brutvogel nachgewiesen.
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In einer Alteiche unmittelbar westlich des Sportplatzes Buchenbühl befinden
sich zwei neu angelegte Höhlen, die im Untersuchungsjahr nicht
bebrütet, sondern als Schlafhöhlen genutzt wurden. Die Bruthöhle
befindet sich in einer älteren Föhre etwa 100 m weiter
südwestlich. Das Revier des nachgewiesen Männchens erstreckt sich
über den gesamten detailliert untersuchten Bereich südlich der
Autobahn. Der Schwarzspecht wurde mehrmals beim Überflug über das
Rollfeld des Flughafens zwischen dem Reichswald und der Ziegellach beobachtet.
Die Ziegellach und der Waldbestand am renaturierten Bucher Landgraben dienen dem
Schwarzspecht als Nahrungshabitat (IFANOS PLANUNG 2005).
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Ein weiterer Brutnachweis liegt aus einem Mischwald am Nordostrand des
Golfplatzes vor (LfU 2007). Im Standard-Datenbogen (LFU 2004) wird die
Populationsgröße des Schwarzspechts für das gesamte
Vogelschutzgebiet mit 130 Brutpaaren angegeben."
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Die Darstellung zum "detailliert untersuchten Bereich" erscheint zunächst
stimmig.
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In den Karten sind jedoch weitere Schwarzspecht-Vorkommen eingezeichnet, die in
der obigen Textpassage nicht erwähnt werden, obwohl sie laut beiden Karten
innerhalb "des detailliert untersuchten Bereiches" liegen. Diese sind in der
Karte als vier "ältere Nachweise bzw. von kursorischen Erhebungen", aber
auch ein Nachweis "aktueller bzw. systematischer Erhebungen":
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Schwarzspecht-Nachweis in der Nähe des Raufußkauz-Nachweises in Karte
U16_3_2 LP südlich des Kothbrunngrabens. Distanz zur Trasse ca. 310 m
(älterer Nachweis bzw. von kursorischen Erhebungen).
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Zwei weitere Schwarzspecht-Nachweise in Karte U16_3_2 LP westlich und
östlich der geplanten Auffahrtsschleife, nördlich der Autobahn; Der
westliche ist ca. 100 m von der geplanten Mitte der Auffahrtsschleife
entfernt, der östliche ca. 170 m. (älterer Nachweis bzw. von
kursorischen Erhebungen).
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1 Schwarzspecht-Nachweis am östlichen Rand der Ziegellach, Karte U16_3_1 LP
(wird als aktueller Nachweis in der Karte gelb markiert).
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Ein weiterer Schwarzspecht-Nachweis in Karte U16_3_1 LP in Bereich Moosespan,
nahe der Betroffenheit-Symbole B5.3 und B5.1; weniger als 100 m von der
geplanten Trasssenmitte eingezeichnet: (wird als älterer Nachweis bzw. von
kursorischen Erhebungen in der Karte grau markiert).
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Damit werden in der obigen Textpassage 5 Schwarzspecht-Nachweise, die in den
Karten U16_3_1 LP und U16_3_2 LP eingezeichnet sind, und die alle durch ihre
geringen Nähe zur geplanten Trasse betroffen sind, nicht erwähnt.
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Die Reviere sind alle betroffen, es muss insgesamt von 7 betroffenen
Schwarzspecht-Revieren ausgegangen werden und nicht nur von 2.
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Die Einschränkung der Betroffenheitsanalyse auf den "detaillierter
untersuchten Bereich" ist fachlich nicht begründet. Die Trasse liegt
innerhalb der Reviere von 7 Schwarzspecht-Nachweisen. Die Betroffenheit der
Schwarzspecht-Population ist damit wesentlich höher als angegeben.
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Der Widerspruch zwischen Karte und Text ist wesentlich und bewertungsrelevant.
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"Der Schwarzspecht ist im detailliert untersuchten Bereich an mehreren Stellen
beobachtet worden und an zwei Stellen als Brutvogel nachgewiesen. Unmittelbar
westlich bzw. südwestlich des Sportplatzes Buchenbühl befinden sich in
einer alten Eiche und einer älteren Föhre zwei Schlafhöhlen und
eine Bruthöhle des Schwarzspechts. Das für den Schwarzspecht geeignete
Bruthabitat reicht bis zum Forstweg an der Lohenbrücke; die
Nahrungshabitate schließen sich nach Norden bis zur BAB A 3 an
und verteilen sich ansonsten mosaikartig über den Reichswald bis zum
Flughafengelände. Das Revier des nachgewiesen Männchens erstreckt sich
über den gesamten detailliert untersuchten Bereich südlich der
Autobahn. Ein weiterer Brutnachweis liegt für einen Mischwald am
Nordostrand des Golfplatzes vor. Die Ziegellach und der Waldbestand am
renaturierten Bucher Landgraben dienen dem Schwarzspecht als Nahrungshabitat.
Brutnachweise liegen für die Ziegellach selbst nicht vor."
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Wie oben schon aufgezeigt, sind in der Karte wesentlich mehr
Schwarzspecht-Nachweise eingezeichnet als hier dargestellt.
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Am Ostrand der Ziegellach ist ein aktueller Schwarzspecht-Nachweis dargestellt
(daneben sind 4 weitere Nachweise aus älteren bzw. kursorischen Erhebungen
vorhanden).
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Auf diesen am Ostrand der Ziegellach gelegenen aktuellen Schwarzspecht-Nachweis
wird nicht eingegangen, vielmehr wird der Eindruck erweckt, es gäbe
für die Ziegellach keine Nachweise (ggf. ist der aktuelle Nachweis kein
Brutnachweis, sondern nur eine Beobachtung zur Brutzeit).
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Die folgenden Ausführungen zum "potenziellen Bruthabitat" zeigen, dass
Schwarzspechte im Bereich der Ziegellach betroffen sind.
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Es fehlen Aussagen, die die Folgewirkungen der Untertunnelung auf das Habitat
der Schwarspecht darstellen (z. B. Grundwasser, Vitalität der Bäume
etc.).
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"Das Nahrungshabitat des Schwarzspechts in den Waldbeständen südlich
des Bucher Landgrabens wird auf 790 m2
Fläche randlich überbaut und unterliegt weiteren betriebsbedingten
Beeinträchtigungen; die Flugroute des Schwarzspechts zwischen diesem
Teillebensraum und der Ziegellach wird in der Bauzeit und im Betrieb
gestört. Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Zerschneidung,
Licht und Lärm in diesem Bereich werden jedoch infolge des Trassenverlaufs
in Troglage deutlich reduziert. Das Nahrungshabitat am Bucher Landgraben bleibt
in seiner Substanz und Erreichbarkeit weitgehend erhalten.
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Die für den Schwarzspecht als Bruthabitat geeigneten Altbaumbestände
an der Westspitze der Ziegellach werden mit einem in offener Bauweise erstellten
Tunnel unterquert. Aufgrund der offenen Bauweise des Tunnels wird das
potenzielle Bruthabitat des Schwarzspechts durch vorübergehende
Inanspruchnahme in der Bauzeit auf einer Fläche von 450 m2 sowie durch weitere baubedingte Störungen,
Lärm und Immissionen beeinträchtigt. Brut- und Höhlenbäume
mit Nachweis des Schwarzspechts sind hiervon nicht betroffen."
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Unklar ist, warum in Kapitel 4.3. "Sonstige für die Erhaltungsziele des
Vogelschutzgebietes erforderlichen Landschaftsstrukturen" ausgeführt wird:
"Ihren Verbreitungsschwerpunkt im Vogelschutzgebiet südlich der A 3
haben die Spechte in den altholzreichen Laubholzbeständen der Ziegellach"
und dann hier behauptet wird, die Brut- und Höhlenbäume des
Schwarzspechts seien nicht betroffen.
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Da in Karte 1 ein aktueller Schwarzspecht-Nachweis eingezeichnet ist,
müsste auch von einem besetzten Revier ausgegangen werden (unabhängig
davon, ob hier ein Brutnachweis des Schwarzspechts gelungen ist oder nicht).
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"Anlagebedingte Beeinträchtigungen werden durch die Wiederherstellung der
betroffenen Waldbestände vermieden."
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Es fehlen Aussagen, die die Folgewirkungen der Untertunnelung auf das Habitat
der Schwarspechte konkret darstellen (z. B. Grundwasser, Vitalität der
Bäume etc.), und dies durch nachvollziehbar Argumente belegen. Bei der
obigen Behauptung "Anlagebedingte Beeinträchtigungen werden durch die
Wiederherstellung der betroffenen Waldbestände vermieden" ist unklar,
welche Beeinträchtigungen gemeint sind. In ihrer allgemeingültige
Formulierung ist sie nicht zutreffend.
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"Baubedingte Störungen und Immissionen treten nur vorübergehend auf
und wirken sich aufgrund der Entfernung zu den Nahrungshabitaten im zentralen
Teil der Ziegellach und der bestehenden Vorbelastungen nicht erheblich aus.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen treten in diesem Abschnitt der
B 4f aufgrund des Trassenverlaufs im Tunnel nicht auf. Die Flugroute des
Schwarzspechts zwischen der Ziegellach und den Bruthabitaten im Reichswald wird
nicht beeinträchtigt.
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Vom Revier des Schwarzspechts im Reichswald gehen innerhalb und
außerhalb des Vogelschutzgebietes Nahrungshabitate in einem Umfang
von ca. 55.000 m2 anlagebedingt verloren.
Weiterhin gehen vom Bruthabitat westlich des Sportplatzes Buchenbühl ca.
10.000 m2 verloren."
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Es fehlen Ausführungen zur Betroffenheit und zu den Konsequenzen der
Beanspruchung des Bruthabitats. Insbesondere fehlen Ausführungen, ob dies
zum Aufgabe des Bruthabitats führt oder nicht.
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"Die Brut- und Höhlenbäume mit konkretem Nachweis des Schwarzspechts
bleiben dabei erhalten. Die Brut- und Nahrungshabitate unterliegen dabei in der
Bauzeit und im Straßenbetrieb weiteren Beeinträchtigungen
insbesondere durch Lärm und Licht, darüber hinaus auch durch
Zerschneidung der Lebensräume und der Flugrouten. Die betriebsbedingten
Beeinträchtigungen werden durch die Vogelüberflughilfe und den
hinterpflanzten Wild- und Vogelschutzzaun erheblich verringert. Insbesondere
werden damit die nachgewiesenen Brut- und Höhlenbäume des
Schwarzspechts in ihren Funktionen als Brut- und Lebensstätten ohne
wesentliche Beeinträchtigungen erhalten."
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Belege für diese Ausführungen bzw. Vermutungen werden nicht erbracht,
z. B. wissenschaftliche Untersuchungen und Arbeiten, die nachweisen, dass
die sogenannte "Vogelüberflughilfe" funktioniert, angenommen wird und
tatsächlich die vermuteten Effekte hat. Weiter fehlt der Nachweis oder
Beleg, dass Schwarzspechte in derartiger Trassennähe ihre Reviere weiterhin
nutzen (z. B. durch wissenschaftliche Arbeiten, die belegen, dass trotz
Errichtung von Straßen in derartiger Trassennähe (<150 m) eine
Fortführung der Schwarzspecht-Bruten erfolgt).
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Auch wenn der einzelne Höhlenbaum nicht überbaut wird, deswegen kann
trotzdem das Revier aufgegeben werden (Verlärmung, Störungen, Verlust
an Nahrungsfläche etc.). Damit bleibt zwar der Baum erhalten, aber seine
Funktion (Brutplatz) nicht. Insofern ist der letzte Satz obigen Absatzes nicht
zutreffend bzw. nicht belegt.
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"Die Durchführung spezieller Ausgleichsmaßnahmen zugunsten des
Schwarzspechts im Reichswald westlich von Buchenbühl noch vor Beginn der
Baumaßnahme trägt zur Optimierung und Entwicklung von Brut- und
Nahrungshabitaten, Brut- und Höhlenbäumen und somit zur Sicherung des
Lebensraums des Schwarzspechts innerhalb seines Reviers, aber außerhalb
des Wirkraums der B 4f bei. Die Großflächigkeit der
Waldbestände des Reichswalds wird durch Ersatzaufforstungen im Anschluss an
das Vogelschutzgebiet erhalten."
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Es fehlen Ausführungen zum zeitlichen Aspekt von Ausgleichsbedarf und
Ausgleichsangebot bzw. Funktionsfähigkeit der Ausgleichsfläche:
Schwarzspechte legen ihre Höhlen in alten Bäumen an,
Ersatzaufforstungen sind hierfür kein Ersatz (frühestens nach ca.
>80 Jahren sind die Bäume so alt, dass Schwarzspechte ihre Höhlen
in den Stämmen anlegen können.
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Für die aktuell beeinträchtigten Schwarzspechte und ihre Reviere sind
die somit Ersatzaufforstungen nutzlos.
|
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"Das Nahrungshabitat des Schwarzspechts in den Waldbeständen südlich
des Bucher Landgrabens bleibt in seiner Substanz und Erreichbarkeit weitgehend
erhalten. Bei den auftretenden Beeinträchtigungen handelt es sich im
Wesentlichen um kleine Flächenverluste sowie um bau- und betriebsbedingte
Störungen, insbesondere durch Lärm. Kollisionen und Tötungen von
Schwarzspechten im Straßenverkehr lassen sich in diesem Abschnitt der
B 4f aufgrund der Troglage und der Flughöhe ziehender Schwarzspechte
weitgehend ausschließen.
|
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Das potenzielle Bruthabitat des Schwarzspechts in der Westspitze der Ziegellach
wird beim Bau des Tunnels in offener Bauweise durch vorübergehende
Inanspruchnahme auf einer Fläche von ca. 450 m2 sowie durch weitere baubedingte Störungen,
Lärm und Immissionen beeinträchtigt. Der betroffene Bestand grenzt
unmittelbar an das vollständig versiegelte Flughafengelände an und
unterliegt erheblichen Vorbelastungen durch Fluglärm und den Betrieb des
Cargo-Centers. Brut- und Höhlenbäume mit Nachweis des Schwarzspechtes
sind hiervon nicht betroffen. Die Nahrungshabitate des Schwarzspechts im
zentralen Teil der Ziegellach werden ebenso wenig beeinträchtigt wie die
Flugrouten des Schwarzspechts zwischen der Ziegellach und den zur Nahrungssuche
aufgesuchten Waldbeständen südlich des Bucher Landgrabens. Nach
Abschluss der Bauarbeiten und Wiederherstellung der betroffenen
Waldbestände treten aufgrund des´Trassenverlaufs im Tunnel keine weiteren
anlage- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen in der Ziegellach auf.
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Infolge der Anlage der B 4f gehen im Revier des Schwarzspechts im
Reichswald ca. 10.000 m2 des Bruthabitats
westlich des Sportplatzes Buchenbühl verloren. Die Brut-und
Höhlenbäume mit konkretem Nachweis des Schwarzspechts bleiben jedoch
dabei erhalten. Das Bruthabitat unterliegt weiteren Beeinträchtigungen
insbesondere durch Lärm und Licht, darüber hinaus auch durch
Zerschneidung der Lebensräume und der Flugrouten. Die betriebsbedingten
Beeinträchtigungen werden durch die Vogelüberflughilfe und den
hinterpflanzten Wild- und Vogelschutzzaun erheblich verringert."
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Belege für diese Ausführungen zur Verringerung von betriebsbedingten
Beeinträchtigungen fehlen. Insbesondere fehlt der Nachweis, dass die
sogenannte "Vogelüberflughilfe" tatsächlich wirksam ist.
Unabhängig davon fehlt der Nachweis oder Beleg, dass Schwarzspechte in
derartiger Trassennähe ihre Reviere weiterhin nutzen (z. B. durch
wissenschaftliche Arbeiten, die belegen, dass trotz Errichtung von Straßen
in derartiger Trassennähe (<150 m) eine Fortführung der
Schwarzspecht-Bruten erfolgt).
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"Insbesondere werden damit die nachgewiesenen Brut- und Höhlenbäume
des Schwarzspechts in ihren Funktionen als Brut- und Lebensstätten ohne
wesentliche Beeinträchtigungen erhalten."
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Der Funktionserhalt ist außerordentlich fraglich, da große Teile des
Reviers durch die geplante Trasse überbaut werden und durchschnitten
werden. Es ist nicht ausreichend, dass die Brut- und Höhlenbäume nicht
überbaut werden. Wichtig aus der Sicht der Erhaltung des Schwarzspechts
ist, dass das Revier erhalten bleibt, das ist nicht der Fall, große Teile
werden beansprucht.
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"Kollisionen und Tötungen von Schwarzspechten im Straßenverkehr
lassen sich in diesem Abschnitt der B 4f aufgrund der
Vogelüberflughilfe und der Flughöhe ziehender Schwarzspechte
weitgehend ausschließen. Trotz der anlagebedingten Verluste von
Nahrungshabitaten in einem Umfang von ca. 55.000 m2 und weiterer Störungen verbleiben im Revier des
Schwarzstorchs ausreichend Nahrungshabitate."
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Die Behauptung, dass ausreichend Nahrungshabitate verbleiben, ist nicht belegt
und im Detail nicht begründet. Weiter wird nicht diskutiert, wie viele der
in den Karten eingezeichneten Schwarzspecht-Reviere verloren gehen.
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Unklar ist, warum der erwähnte Schwarzstorch in den Karten fehlt.
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Falls diese Passage nur durch fehlerhaftes Kopieren aus anderen Texten oder
aufgrund einer Verwechslung von Schwarspecht und Schwarzstorch zustande gekommen
ist, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf die fachliche Qualität der
Beurteilung der ornithologischen Belange.
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"Die Durchführung spezieller Ausgleichsmaßnahmen zugunsten des
Schwarzspechts im Reichswald westlich von Buchenbühl noch vor Beginn der
Baumaßnahme trägt zur Optimierung und Entwicklung von Brut- und
Nahrungshabitaten, Brut- und Höhlenbäumen und somit zur Sicherung des
Lebensraums des Schwarzspechts innerhalb seines Reviers, aber außerhalb
des Wirkraums der B 4f bei."
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Der zeitliche Aspekt von Ausgleichsbedarf und Funktionsfähigkeit der
Ausgleichsfläche wird fehlerhaft dargestellt: Schwarzspechte legen ihre
Höhlen in alten Bäumen an, Ersatzaufforstungen sind hierfür kein
Ersatz (frühestens nach ca. >80 Jahren sind die Bäume so alt, dass
Schwarzspechte ihre Höhlen in den Stämmen anlegen können.
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"Die Großflächigkeit der Waldbestände des Reichswalds wird durch
Ersatzaufforstungen im Anschluss an das Vogelschutzgebiet erhalten."
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Allerdings erfolgen gleichzeitig Eingriffe in Waldbereiche durch 7.2.2
"Flughafen Nürnberg Hindernisbereinigung". Es ist daher von einem Verlust
auszugehen.
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"Angesichts der umfassenden Maßnahmen zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen und zur dauerhaften Sicherung des Schwarzspechts ist mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Brutplatz und das
Revier des Schwarzspechts erhalten bleiben. Der Bau der B 4f hat insgesamt
keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes und keine erhebliche
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Schwarzspechts zur Folge. Selbst
bei einem Verlust des betroffenen Reviers und Abwanderung des Schwarzspechts
wäre die Beeinträchtigung angesichts einer Populationsgröße
von 130 Brutpaaren im gesamten Vogelschutzgebiet noch tolerierbar."
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Siehe Ausführungen zu den Methoden: demnach wurden nach eigener Aussage der
Gutachter keine Siedlungsdichten erhoben, d.h. die Annahme des max. Verlustes
von 1 BP Schwarzspecht ist methodisch nicht haltbar: es könnten auch
mehr sein. Die angewandten Methoden lassen eine so eindeutige Festlegung auf dem
Niveau von einzelnen Brutpaar-Zahlen nicht zu.
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Laut Karte U16_3_1 und U16_3_2 sind wesentlich mehr Schwarzspechte betroffen als
hier in der Zusammenfassung dargestellt. Die Zusammenfassung macht den Eindruck,
sie beziehe sich nur auf ein Schwarzspecht-Revier westlich Buchenbühl, und
stellt dieses der Populationsgröße gegenüber.
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Weitere Aussagen zum Schwarzspecht s. unter 11.1.4. Mittelspecht.
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11.1.4. Mittelspecht (Picoides medius) - A238
Art des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
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"Der Mittelspecht wurde im Rahmen der systematischen Erhebungen im detailliert
untersuchten Bereich weder in der Ziegellach noch in den alteichenreichen
Beständen am Kothbrunngraben westlich des Sportplatzes Buchenbühl
nachgewiesen (IFANOS PLANUNG 2005, IFANOS 1999). In der Ziegellach östlich
der Rathsbergstraße wurde der Mittelspecht jedoch als möglicher
Brutvogel erfasst (IFANOS 1999). Ein Brutvorkommen des Mittelspechts in der
Ziegellach ist jedoch auch für den im detailliert untersuchten Bereich
gelegenen Westteil der Ziegellach wahrscheinlich. Hinweise darauf gibt ein
Totfund des Mittelspechts am Waldrand südlich des Bucher Landgrabens, der
vom Sperber gerupft wurde. Wechselbeziehungen sind zwischen der Ziegellach und
den Tucherweihern sowie zwischen den verschiedenen Bereichen der Ziegellach und
den Beständen östlich der Kalchreuther Straße zwingend
anzunehmen.
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Innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs ist ein weiteres Vorkommen des
Mittelspechts als wahrscheinlicher Brutvogel am Altarm des Kothbrunngrabens
belegt. Höhlen des Mittelspechts befinden sich in einer Alteiche
unmittelbar neben dem Sportplatz Buchenbühl und in einer Alteiche
nördlich des Kothbrunngrabens (LfU 2007). Im Gegensatz zur Ziegellach
handelt es sich bei dem Vorkommen am Kothbrunngraben um einen suboptimalen
Lebensraum, da die für ein Revier des Mittelspechts erforderliche Anzahl
und Dichte von Eichen bzw. Alteichen hier nicht erreicht wird (BEZZEL 1985). Ein
weiterer Fundort liegt für einen Mischwald am Nordostrand des Golfplatzes
vor, wo der Mittelspecht 2005 als möglicher Brutvogel nachgewiesen wurde
(LfU 2007). Im Standard-Datenbogen (LfU 2004) wird die
Populationsgröße des Mittelspechts für das gesamte
Vogelschutzgebiet mit 160 Brutpaaren angegeben."
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Die obige Formulierung stellt klar, dass zum detailliert untersuchten Bereich
die Ziegellach gehört: Dann hätte aber auch beim Schwarzspecht die im
Bereich der Ziegellach eingezeichneten Reviere in Karte U16_3_1 im Text
erwähnt werden müssen.
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In der Umweltverträglichkeitsprüfung zur landseitigen
Erschließung des Flughafens vom 30.11.1998 wurde der Mittelspecht auf zwei
Probeflächen in der Ziegellach und bei den Tucherweiher nachgewiesen (UVP
Fläche Nr. 6 und 17). Durch die Grundwasserabsenkung wäre aber auch
der alte Baumbestand an den Tucherweihern gefährdet. Dieser ist in den
Planunterlagen nicht berücksichtigt.
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Der Mittelspecht ist als wahrscheinlicher Brutvogel am Kothbrunngraben belegt.
Hier befinden sich auch zwei Höhlenbäume in zwei Alteichen unmittelbar
am Sportplatz Buchenbühl bzw. nördlich des Kothbrunngrabens in der
Nähe des Forstwegs. Ein weiterer Fundort liegt für einen Mischwald am
Nordostrand des Golfplatzes vor, wo der Mittelspecht als möglicher
Brutvogel nachgewiesen wurde. Ein weiteres Brutvorkommen des Mittelspechts ist
im innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs gelegenen Westteil der
Ziegellach wahrscheinlich. Wechselbeziehungen sind zwischen der Ziegellach und
den Tucherweihern anzunehmen.
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Der Lebensraum des Mittelspechts im Umfeld des Kothbrunngrabens wird mittig
zerschnitten, wobei Brut- und Nahrungshabitate anlagebedingt verloren gehen. Die
Brut- und Höhlenbäume mit konkretem Nachweis des Mittelspechts bleiben
erhalten, werden aber durch die Straße getrennt. Die verbleibenden Brut-
und Nahrungshabitate unterliegen dabei in der Bauzeit und im
Straßenbetrieb weiteren Beeinträchtigungen insbesondere durch
Lärm und Licht, darüber hinaus auch durch Zerschneidung der Flugrouten
zwischen den Brut- und Höhlenbäumen und den Nahrungshabitaten
innerhalb des Reviers. Es handelt sich dabei um einen suboptimalen Lebensraum,
da die für ein Revier des Mittelspechts üblicherweise erforderliche
Anzahl und Dichte von Eichen bzw. Alteichen hier nicht erreicht wird. Die
betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden durch die
Vogelüberflughilfe und den hinterpflanzten Wild- und Vogelschutzzaun
verringert.
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Belege für diese Ausführungen bzw. Vermutungen werden nicht erbracht,
z. B. wissenschaftliche Untersuchungen und Arbeiten, die nachweisen, dass
die sogenannte "Vogelüberflughilfe" funktioniert, angenommen wird und
tatsächlich die vermuteten Effekte hat. Weiter fehlt der Nachweis oder
Beleg, dass Mittelspechte in derartiger Trassennähe ihre Reviere weiterhin
nutzen (z. B. durch wissenschaftliche Arbeiten, die belegen, dass trotz
Errichtung von Straßen in derartiger Trassennähe (<150 m)
eine Fortführung der Mittelspechte-Bruten erfolgt).
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Auf den Anlagenbedingten Revierverlust wird nicht eingegangen.
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"Der Brut- und Höhlenbaum des Mittelspechts am Sportplatz Buchenbühl
wird durch die Vogelüberflughilfe auch vor Lärm und optischen
Störungen geschützt und kann in seinen Funktionen als Brut- und
Lebensstätte ohne wesentliche Beeinträchtigungen erhalten
bleiben."
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Auch wenn der einzelne Höhlenbaum nicht überbaut wird, deswegen kann
trotzdem das Revier aufgegeben werden (Verlärmung, Störungen, Verlust
an Nahrungsfläche etc.), wegen des nur sehr geringen Abstands zur geplanten
Trasse. Damit bleibt zwar der Baum erhalten, aber seine Funktion (Brutplatz)
nicht. Insofern ist der letzte Satz obigen Absatzes nicht zutreffend bzw. nicht
belegt.
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Darauf hinzuweisen ist, dass in Kapitel 8 ein Verlust des Reviers als
wahrscheinlich oder sicher angenommen wird. Die Beurteilungen von Kap. 8 und 5
sind widersprüchlich.
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"Der Höhlenbaum am Kothbrunngraben kann durch den hinterpflanzten Vogel-
und Wildschutzzaun nicht im selben Maß vor Störungen geschützt
werden. Das Bruthabitat westlich des Forstwegs liegt in mehr als 100 m
Entfernung zur Trasse und bleibt von der Baumaßnahme im Wesentlichen
unberührt."
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Wie die Karte 2 zeigt, wird in unmittelbarer Nähe des
Mittelspecht-Höhlenbaums eine Aufschüttung für eine
Wege-Überleitung gebaut. Diese Sekundärfolgen des geplanten
Trassenbaus der B 4f werden nicht erwähnt und diskutiert.
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Was bedeutet "im Wesentlichen erhalten", wenn sekundäre
Baumaßnahmen erfolgen?
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"Das potenzielle Brut- und Nahrungshabitat des Mittelspechts an der Westspitze
der Ziegellach wird mit einem in offener Bauweise erstellten Tunnel unterquert.
Aufgrund der offenen Bauweise des Tunnels werden diese Bestände durch
vorübergehende Inanspruchnahme in der Bauzeit auf einer Fläche von
450 m2 sowie durch weitere baubedingte
Störungen, Lärm und Immissionen beeinträchtigt. Brut- und
Höhlenbäume mit Nachweis des Mittelspechts sind hiervon nicht
betroffen. Anlagebedingte Beeinträchtigungen werden durch die
Wiederherstellung der betroffenen Waldbestände vermieden. Baubedingte
Störungen und Immissionen treten nur vorübergehend auf und wirken sich
aufgrund der Entfernung zu den potenziellen Brut- und Nahrungshabitaten im
zentralen Teil der Ziegellach und der bestehenden Vorbelastungen nicht erheblich
aus. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen treten in diesem Abschnitt der
B 4f aufgrund des Trassen-verlaufs im Tunnel nicht auf. Die Flugrouten des
Mittelspechts zwischen der Ziegellach und den Tucherweihern sowie zum Ostteil
der Ziegellach werden nicht beeinträchtigt."
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"Die Durchführung spezieller Ausgleichsmaßnahmen zugunsten des
Mittelspechts im Reichswald westlich von Buchenbühl noch vor Beginn der
Baumaßnahme trägt zur Optimierung und Entwicklung von Brut- und
Nahrungshabitaten, Brut- und Höhlenbäumen und somit zur Sicherung des
Lebensraums des Mittelspechts außerhalb des Wirkraums der B 4f bei.
Die Großflächigkeit der Waldbestände des Reichswalds wird durch
Ersatzaufforstungen im Anschluss an das Vogelschutzgebiet erhalten."
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Es fehlen Ausführungen zum zeitlichen Aspekt von Ausgleichsbedarf und
Ausgleichsangebot bzw. Funktionsfähigkeit der Ausgleichsfläche:
Mittelspechte legen ihre Höhlen in alten Bäumen an,
Ersatzaufforstungen sind hierfür kein Ersatz (frühestens nach ca.
>80 Jahren sind die Bäume so alt, dass Mittelspechte ihre Höhlen in
den Stämmen anlegen können.
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Für die aktuell beeinträchtigten Mittelspechte und ihre Reviere sind
die somit Ersatzaufforstungen nutzlos.
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"Die potenziellen Brut- und Nahrungshabitate des Mittelspechts in der Westspitze
der Ziegellach werden beim Bau des Tunnels in offener Bauweise durch
vorübergehende Inanspruchnahme auf einer Fläche von ca.
450 m2 sowie durch weitere baubedingte
Störungen, Lärm und Immissionen beeinträchtigt. Der betroffene
Bestand grenzt unmittelbar an das vollständig versiegelte
Flughafengelände an und unterliegt erheblichen Vorbelastungen durch
Fluglärm und den Betrieb des Cargo-Centers. Brut- und Höhlenbäume
mit Nachweis des Mittelspechtes sind hiervon nicht betroffen. Die Brut- und
Nahrungshabitate des Mittelspechts im zentralen Teil der Ziegellach werden
ebenso wenig beeinträchtigt wie die Flugrouten zu den Tucherweihern und dem
Ostteil der Ziegellach. Nach Abschluss der Bauarbeiten und Wiederherstellung der
betroffenen Wald-bestände treten aufgrund des Trassenverlaufs im Tunnel
keine weiteren anlage- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen in der
Ziegellach auf. In diesem Bereich sind keine erheblichen Beeinträchtigungen
der Erhaltungsziele zu erwarten."
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"Der Lebensraum des Mittelspechts im Umfeld des Kothbrunngrabens wird mittig
zerschnitten, wobei Brut- und Nahrungshabitate anlagebedingt verloren. Die Brut-
und Höhlenbäume mit konkretem Nachweis des Mittelspechts bleiben
erhalten, werden aber durch die Straße getrennt. Bei den betroffenen
Beständen handelt es sich um einen suboptimalen Lebensraum, da die für
ein Revier des Mittelspechts üblicherweise erforderliche Anzahl und Dichte
von Eichen bzw. Alteichen hier nicht erreicht wird. Auch wenn die
betriebsbedingten Beeinträchtigungen der verbleibenden Brut- und
Nahrungshabitate und des nachweislichen Brut- und Höhlenbaums am Sportplatz
Buchenbühl durch die Vogelüberflughilfe und den hinterpflanzten Wild-
und Vogelschutzzaun verringert werden, ist davon auszugehen, dass diese
Bestände als Lebensraum für den Mittelspecht verloren gehen."
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Diese Argumentation müsste auch für Schwarzspecht und Raufußkauz
gelten.
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Darauf hinzuweisen ist, dass in Kapitel 5.2.4 gegenteilige Ausführungen
standen: "Der Brut- und Höhlenbaum des Mittelspechts am Sportplatz
Buchenbühl wird durch die Vogelüberflughilfe auch vor Lärm und
optischen Störungen geschützt und kann in seinen Funktionen als Brut-
und Lebensstätte ohne wesentliche Beeinträchtigungen erhalten
bleiben."
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Mit dem Argument, Höhlenbaum "kann in seinen Funktionen als Brut- und
Lebensstätte" erhalten bleiben, wurden im Kapitel 5 bei einer Reihe von
Arten ausgeführt, der geplante Eingriff würde keine erheblichen
Beeinträchtigungen bewirken. Beim Mittelspecht wird nun in der
Zusammenfassung der Verlust des Reviers zugestanden. Analog dazu müsste
dies auch für Schwarzspecht und Raufußkauz gelten.
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11.1.5 Neuntöter (Lanius collurio) A338
Art des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
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"Der Neuntöter wurde im Rahmen der systematischen Erhebungen nur einmalig
auf dem Durchzug beobachtet. Der Fundort liegt im Waldrand im Nordwesten des
Sportplatzes Buchenbühl. Ein Brutpaar des Neuntöters ist östlich
des detailliert untersuchten Bereichs auf der Freifläche westlich des
Bärensees zwischen Rathsbergstraße und Gräfenbergbahn
nachgewiesen. Dieser Bereich bietet dem Neuntöter idealen Lebensraum.
Innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs selbst gibt es dagegen keine
für den Neuntöter geeigneten Bruthabitate (IFANOS PLANUNG 2005). Die
Brutnachweise nördlich der A 3 und im Randbereich des Sumpfwaldes am
Bucher Landgraben aus den Jahren 1995 und 1992 (LfU 2007) wurden seitdem nicht
mehr bestätigt."
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In der Karte sind die beiden Brutnachweise nördlich der A 3
eingezeichnet, und als "älterer Nachweis bzw. von kursorischen Erhebungen"
gekennzeichnet. Unklar ist, warum hier beim Neuntöter im Text auf
ältere Nachweise bzw. Nachweise von kursorischen Erhebungen eingegangen
wird, und beim Schwarzspecht nicht.
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"Der Neuntöter wurde im Rahmen der systematischen Erhebungen nur einmalig
auf dem Durchzug beobachtet. Der Fundort liegt im Waldrand im Nordwesten des
Sportplatzes Buchenbühl. Ein Brutpaar des Neuntöters ist östlich
des detailliert untersuchten Bereichs auf der Freifläche westlich des
Bärensees zwischen Rathsbergstraße und Gräfenbergbahn
nachgewiesen. Innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs selbst gibt es
dagegen keine für den Neuntöter geeigneten Bruthabitate."
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"Brut- und Nahrungshabitate des Neuntöters sind vom Neubau der B 4f
nicht betroffen. Die B 4f beeinträchtigt auch nicht die Eignung des
Reichswaldes als Raststätte auf dem Durchzug von Neuntötern.
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Neuntöters lassen sich mit
Sicherheit ausschließen."
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11.1.6. Habicht (Accipiter gentilis) A085
Art nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie
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"Der Habicht wurde im Rahmen der systematischen Erhebungen nur beim
Überflug nördlich der Autobahn nachgewiesen. Der Habicht fehlt im
Inneren der zusammenhängenden Waldbestände des detailliert
untersuchten Bereichs; er gilt somit als seltener Nahrungsgast. Ältere
Brutnachweise in der Ziegellach und Beobachtungen am renaturierten Bucher
Landgraben aus der Artenschutzkartierung (LfU 2007) konnten nicht bestätigt
werden. Offensichtlich fehlen dem Habicht die als Neststandorte erforderlichen
störungsarmen Altholzinseln (IFANOS PLANUNG 2005). Im Standard-Datenbogen
(LfU 2004) wird die Populationsgröße des Habichts für das
gesamte Vogelschutzgebiet mit 25 Brutpaaren angegeben."
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Wie diese Ausführungen belegen, wird durch Störungen (z. B.
Straßenverkehr) die besiedelbare Fläche des Waldes verringert. Durch
die geplante Trasse werden die Störungen vermehrt, d.h. für sensible
Arten entsteht ein nicht besiedelbarer Bereich im Vogelschutzgebiet. Wie am
Beispiel Habicht hier aufgezeigt, ist das Argument "Störungen verringern
die Besiedlungsqualität" nicht von der Hand zu weisen. Auch bei den anderen
SPA-relevanten Arten des Vogelschutzgebiets müsste bei der Diskussion der
Betroffenheit hierauf eingegangen werden.
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11.1.7. Baumpieper (Anthus trivialis) - A256
Art nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie
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"Der Baumpieper ist innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs im
Reichswald nördlich der A 3 als wahrscheinlicher Brutvogel
nachgewiesen (IFANOS PLANUNG 2005). Daneben liegen ältere Nachweise
für die Waldränder des Golfplatzes und der Ziegellach vor. Der
Baumpieper zeigt dabei eine stärkere Bindung an den Übergang vom Wald
zur offenen Landschaft als eine Präferenz zu Laub- oder
Altholzbeständen.
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Wechselbeziehungen sind zwischen den beiden Teilen der Ziegellach und den
Beständen östlich der Kalchreuther Straße zu erwarten. Im
Standard-Datenbogen für das Vogelschutzgebiet (LFU 2004) wird die
Populationsgröße des Baumpiepers für das gesamte
Vogelschutzgebiet mit 1150 Brutpaaren angegeben."
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In der Karte werden die Wechselbeziehungen im Bereich der Ziegellach
dargestellt, obwohl hier der Baumpieper als "älterer Nachweis"
klassifiziert ist (in Text und Karte).
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Analog dazu müssten auch für die Nachweise aus älteren bzw.
kursorischen Erhebungen stammenden Nachweise des Schwarzspechts Diskussionen zu
Wechselbeziehungen im Bereich der Ziegellach erfolgen, was jedoch nicht der Fall
ist.
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11.1.8. Pirol (Oriolus oriolus) - A337
Art nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie
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"Innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs sind mehrere Brutvorkommen des
Pirols belegt. Der südliche Waldrand des Reichswalds an der Grenze zum
Flughafen wird von mindestens zwei Brutpaaren besiedelt, die Ziegellach von
einem Paar. Wechselbeziehungen sind zwischen der Ziegellach und den
Tucherweihern südlich außerhalb des detailliert untersuchten Bereichs
zwingend zu vermuten. Im Standard-Datenbogen für das Vogelschutzgebiet (LfU
2004) wird die Populationsgröße des Pirols für das gesamte
Vogelschutzgebiet mit 610 Brutpaaren angegeben."
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Also sind 3 von 610 Brutpaaren insgesamt betroffen. Das ist die
Hälfte bis ein Drittel des gesamten im SDB angegebenen Brutbestands, also
ist das ein wesentlicher Bestandteil der Population des gesamten
Vogelschutzgebiets.
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11.1.9. Waldschnepfe
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In der saP (S. 97) ist bzgl. der Waldschnepfe dargestellt: Im Wirkraum
nicht durch Erfassung nachgewiesen. Wie Nachweise von Dr. Helmut Schlumprecht im
Feuchtwald westlich der Waldarbeiterschule Buchenbühl (30.04.2002) in
Trassennähe zeigen, kann diese Art im Wirkraum durchaus vorkommen.
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11.1.10. Rodungen in der Brutzeit
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Unter 6.2 "Zeitliche Einschränkung der Bauarbeiten" heißt es:
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"Wälder sowie Gehölze und Röhrichte werden außerhalb der in
Art. 13e BayNatSchG genannten Brut- und Vegetationszeiten (1. März bis 30.
September) gerodet."
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Zumindest für einige hier besonders wertgebende Arten beginnt die Brutzeit
bereits vor dem 1. März (Waldkauz, Raufußkauz, Waldohreule).
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen, weil die
geplante Maßnahme erheblichen Beeinträchtigungen europarechtlich
geschützter Vogelarten und strenggeschützter Vogelarten nach BNatSchG
führen würde.
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11.2. Fledermäuse
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Es ist bekannt, dass sich Fledermäuse gerne entlang von linearen Strukturen
fortbewegen und jagen. Die geplante Trasse würde mehrere bestehende
Forstwege und damit potentielle Wanderwege der Fledermäuse schneiden. Dies
kann zu einer Abwanderung von Teilen der Population führen. Dies trifft
insbesondere die Bechsteinfledermaus, die in den Waldabteilungen nördlich
des Flughafengeländes gute Bestände aufweist.
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Aus Sicht des Bundes Naturschutz ist die Kartierung der Fledermäuse im
Rahmen des Verfahrens unzureichend.
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Insbesondere die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) hat in Nürnberg
ihren Verbreitungsschwerpunkt im östlichen Pegnitztal und in Erlenstegen.
Dort ist das Vorkommen auch vor allem aus Nistkästen belegt. Im Bereich
rund um die Ziegellach und den Irrhain findet sich ein ganz ähnliches
Habitat (Waldrandsituation mit Altbäumen), Nachweise über
Nistkastenkontrolle ist hier aber kaum möglich. Laut Expertenmeinung ist
auch dort mit einem Vorkommen der Bechsteinfledermaus zu rechnen.
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Bei der Bechsteinfledermaus handelt es sich um eine europaweit vom Aussterben
bedrohte Tierart.
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Durch die besondere Kluftsitutaion sind im Untergrund auch
Grundwasserabsenkungen bis in den Bereich des FFH-Gebiets Irrhin zu
befüchten (s. u. Hydrologie). Mit einer nachhaltigen
Beeinträchtigung des potenziellen Lebensraums von Myotis bechsteini ist
daher zu rechnen.
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Grundsätzlich werden durch die Grundwasserabsenkung vor allem ältere
Bäume mit reicher Höhlenstruktur gefährdet. Diese sind wichtige
Quartiere der beschriebenen Fledermausarten. So wurden in der
Umweltverträglichkeitsprüfung zur landseitigen Erschließung des
Flughafens vom 30.11.1998 die Tucherweiher als Fledermauslebensraum erfasst.
Diese liegen außerhalb der Grenzen des im Planfeststellungsverfahren
festgelegten Untersuchungsgebiets, wären aber von einer prognostizierten
Grundwasserabsenkung betroffen.
|
|
Grundsätzlich werden durch die Grundwasserabsenkung vor allem ältere
Bäume mit reicher Höhlenstruktur gefährdet. Diese sind wichtige
Quartiere der beschriebenen Fledermausarten. So wurden in der
Umweltverträglichkeitsprüfung zur landseitigen Erschließung des
Flughafens vom 30.11.1998 die Tucherweiher als Fledermauslebensraum erfasst.
Diese liegen außerhalb der Grenzen des im Planfeststellungsverfahren
festgelegten Untersuchungsgebiets, wären aber von einer prognostizierten
Grundwasserabsenkung betroffen.
|
|
Bei der Bewertung der Beeinträchtigung von verschiedenen Vogel- und
Fledermausarten sind Wechselwirkungen mit Beeinträchtigungen anderer Arten
nicht berücksichtigt. Wie bereits oben dargestellt, ist insbesondere auf
negative Auswirkungen des Lärms auf Höhlen bauende Spechtarten
hinzuweisen. Die fehlende Neubildung geeigneter Quartiere aufgrund des
Specht-Höhlenmangels verschlechtert so auch die Fledermaushabitate.
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Der Eingriff ist deshalb aus Sicht des Bundes Naturschutz erheblich und kann
sich wesentlich großräumiger auf Fledermauspopulationen auswirken.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen der erheblichen
Beeinträchtigung strenggeschützter Fledermausarten und des damit
einhergehenden Verbotstatbestandes einzustellen. Der Bund Naturschutz fordert
daher eine Nachkartierung für Fledermäuse insbesondere in der
Ziegellach und in der Umgebung des Irrhains, sofern das
Planfeststellungsverfahren weitergeführt wird.
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11.3. Amphibien
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11.3.1. Mangelhafte Untersuchungen
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Laut Angaben in den vorgelegten Unterlagen wurden im Jahr 1999 9 Standorte "im
Frühjahr" (ohne Angabe der Begehungszahl) untersucht. Im Jahr 2003 wurden 3
Begehungen von 12 Laichplätzen durchgeführt, ergänzt durch
Reusenfänge. 2006 wurden an 5 Tag- und 2 Nachtbegehungen 15 Gewässer
aufgesucht.
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Es fanden lediglich stichpunktartige Untersuchungen des Gebiets an von
vorneherein festgelegte Stellen statt. Damit wurde keine flächenhafte
Laichplatzsuche vorgenommen, selbst bekannte Laichplätze konnten so nicht
gefunden werden. Weitere Gewässer im Aktionsradius der Amphibien (23
km) wurden nicht erfasst, z. B. Tucherweiher, LBV-Biotop und Sandfangweiher
an der Irrhainstraße, Marienbergweiher, Marienbergbiotop (Wanderkontakt
möglich wg. Amphibientunnels unter der Straße!).
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Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden nur 6 Arten angegeben, der
Laubfrosch wird nicht aufgeführt.
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Aus den Erfahrungen beim Bau der U-Bahn z. B. zum Flughafen weiß man,
dass sich die Grundwasserabsenkung großflächig auf die
Laichgewässer von Amphibien auswirken kann. Wichtige Laichbiotope wie der
Bärensee oder die Tümpel im Volkspark Marienberg waren damals trotz
normaler Niederschläge ausgetrocknet. Seit dieser Zeit hat sich der
Grundwasserstand nicht erholt. Die dort vorkommenden Populationen von Triturus
cristatus und Pelobates fuscus sind erloschen oder stark dezimiert.
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Durch die mit der geplanten Maßnahme einhergehenden Grundwasserabsenkungen
können auch die Tucherweiher, Laichgewässer für Nürnbergs
größte Erdkrötenpopulation, geschädigt werden. Auch eine
Reihe weiterer Laichgewässer im Aktionsradius der Amphibien (23 km)
wurde nicht erfasst, wie z. B. das LBV-Biotop und der Sandfangweiher an der
Irrhainstraße.
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11.3.2. Wanderungsschwerpunkte
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Bei den vorliegenden Untersuchungen wurden die Wanderungsbewegungen der
Amphibien dadurch festgestellt, dass Sichtbeobachtungen an einigen Straßen
und Wegen durchgeführt wurden.
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Die ausgewählten Beobachtungswege sind nicht repräsentativ für
das gesamte Untersuchungsgebiet ausgewählt worden.
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Für die Simulierung der Trennwirkung der geplanten Straße (soweit
oberirdisch) und die Erfassung der Wanderrichtungen ist der Einsatz von
Fangzäunen erforderlich. Im Rahmen der landschaftspflegerischen
Begleitplanung wäre gemäß den "Methodischen Standards zur
Erfassung von Tierartengruppen" (Trautner 1991) der Einsatz von Fangzäunen
entlang der Strecke während der Frühjahrs- und Herbstwanderung,
für mindestens ein, besser zwei Jahre zu kontrollieren.
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Die später im Jahr wandernden Amphibienarten konnten auch hier nicht
erfasst werden.
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Allgemein sind die vorliegenden Untersuchungen zur Amphibienfauna methodisch
nicht ausreichend und die Auswertungen nicht als naturschutzfachliche Grundlage
geeignet. Die Knoblauchkröte (FFH-Richtlinie Anhang IV) obwohl im
Untersuchungsgebiet bekannt und von der prognostizierten Grundwasserabsenkung
betroffen wurde nicht einmal erwähnt.
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Die methodisch aufwändigen Amphibienarten (Laubfrosch, Gelbbauchunke,
Knoblauchkröte) im erforderlichen Zeitrahmen und abseits der altbekannten
Laichplätze wären zu untersuchen. Als Grundlage für
bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen wäre die Erfassung der
Wanderungsbeziehungen bzw. der Zerschneidungswirkung der geplanten Trasse
mittels Fangzaun über mindestens ein Jahr notwendig.
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11.3.3. Laubfrosch (FFH IV)
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2006 wurde die Art an der Flughafenstraße festgestellt. Im ABSP und der
Stadtbiotopkartierung der Stadt Nürnberg werden Funde im Bereich
südlich des Flughafens angegeben.
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Die Art unterscheidet sich in ihrem Verhalten (Aktivitätszeiten) deutlich
von den typischen Frühjahrslaichern. Die angewandten Kartierungsmethoden
sind bei diesen Arten nicht zum Nachweis geeignet.
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11.3.4. Gelbbauchunke (FFH II)
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Im Lorenzer Reichswald sind zerstreute Vorkommen der Gelbbauchunke bekannt (ABSP
Nürnberg): Zahlreich sind sie an Tümpelketten südlich
Heroldsberg. In der Stadtbiotopkartierung Nürnberg wurde die Art auch in
der Nähe von Kleingründlach nachgewiesen. Daher ist anzunehmen, dass
die Gelbbauchunke auch den untersuchten Raum besiedelt.
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Die Art unterscheidet sich in ihrem Verhalten (Aktivitätszeiten) deutlich
von den typischen Frühjahrslaichern. Die angewandten Kartierungsmethoden
sind bei diesen Arten nicht zum Nachweis geeignet.
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Gerade die ausgesprochene Pionierart Gelbbauchunke ist nicht in den jahre- und
jahrzehntealten Laichgewässern zu finden, sie muss im gesamten Gelände
gesucht werden.
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11.3.5. Knoblauchkröte (FFH IV)
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Im ABSP Nürnberg ist das Vorkommen der Knoblauchkröte an der
Rathsbergstraße (Amphibienschutzzaun) im Zeitraum 198894
dokumentiert. In den Kleingartenweihern an der Ziegellach, im Marienbergpark und
am Reutleser Weiher sind Vorkommen dieser Art bekannt im Osten,
Süden und Westen des Untersuchungsgebietes.
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In den vorliegenden Unterlagen wurde jedoch nicht einmal auf diese Amphibienart
hingewiesen.
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Nachweise der Knoblauchkröte erfordern einen hohen Zeitaufwand, der bei den
angestellten Untersuchungen offenbar nicht zur Verfügung stand.
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11.3.6. Kammmolch (FFH II+IV)
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Den vorgelegten Untersuchungen ist zu entnehmen, dass diese Art im
Reichswaldbereich des Untersuchungsgebietes von Westen nach Osten in
großen Beständen vorkommt (2003 im Golfplatzbereich > 70
Individuen, im gesamten Westteil mindestens 100 fortpflanzungsfähige
Individuen). Zudem ist er im FFH-Gebiet Ziegellach gut vertreten.
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Der Kammmolch tritt im betroffenen Gebiet nachweislich in so großen
Beständen auf, dass eine Ausweisung zum FFH-Gebiet zu fordern wäre,
zumindest ist das Vorkommen als besonders relevant einzustufen.
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Wenn es im Zuge des Tunnelbaus tatsächlich zu einem Austrocknen dieser
Gewässer kommen sollte, droht die Population zu erlöschen. Die
artenschutzrechtliche Prüfung blendet diesen Aspekt aus. Es wird nicht
geprüft, ob und auf welche Weise diese Gewässer ausreichend
geschützt werden können.
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Laut Planungskonzept Tunnelbau weiß man aus den Erfahrungen mit dem
U-Bahnbau am Flughafen, dass das beim Tunnelvortrieb anfallende Wasser stark mit
feinen Sedimenten angereichert ist und keinesfalls direkt in ökologisch
empfindliche Gewässer eingeleitet werden darf. Es ist kein realistisches
Konzept erkennbar, wie die Population des Kammmolches vor einem Trockenfallen
seiner Fortpflanzungsstätten geschützt werden kann, zumal, wenn sich
die Bauphase über mehrere Jahre hinzieht.
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Die Schlussfolgerung, es seien keine nachteiligen Auswirkungen zu
befürchten, ist deshalb angesichts der jetzigen Erkenntnisse nicht
nachvollziehbar.
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Der Eingriff wäre aus Sicht des Bundes Naturschutz erheblich.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen der erheblichen
Beeinträchtigung von Amphibienvorkommen, darunter strenggeschützte
Arten, einzustellen.
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Sollte das Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden, fordert der
BN eine Kartierung der Amphibienvorkommen für den gesamten Bereich der
prognostizierten Grundwasserabsenkung und den zusammenhängender
Populationen, insbesondere die Kartierung auch derjenigen Amphibienarten, die
methodisch aufwändiger zu erfassen sind (Laubfrosch, Gelbbauchunke,
Knoblauchkröte;) im erforderlichen Zeitrahmen und abseits der altbekannten
Laichplätze; eine Erfassung der Wanderungsbeziehungen bzw. der
Zerschneidungswirkung der geplanten Trasse mittels Fangzaun über mindestens
ein Jahr, als Grundlage für bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen; und die
Erstellung eines Zeitplans für Ersatzlaichplätze.
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11.4. Fische
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In der Umweltverträglichkeitsprüfung zur landseitigen
Erschließung des Flughafens vom 30.11.1998 ist für den Bucher
Landgraben im Bereich des Eingriffs die Koppe nachgewiesen. Dabei handelt es
sich um eine Art der FFH-Richtlinie, Anhang II, die in den Verfahrenunterlagen
nicht berücksichtigt ist. Während des U-Bahnbaus wurden an dieser
Stelle bereits massiv Baustellenabwässer eingeleitet, die die Fischfauna
stark geschädigt haben. Auch in den vorgelegten Planunterlagen ist das
Wasserableitungs- und Wiederversickerungskonzept aus Sicht des Bundes
Naturschutz nicht schlüssig.
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Es ist daher in diesem Fall mit einer massiven Schädigung des Bucher
Landgrabens durch Abwässer zur rechnen. Der Eingriff wäre sehr
erheblich.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen der erheblichen
Beeinträchtigung strenggeschützter Fischarten und des damit
einhergehenden Verbotstatbestandes einzustellen. Sollte es weitergeführt
werden, fordert der BN, eine Untersuchung des Makrozoobenthos des Bucher
Landgrabens nachzureichen. Darin muss der gesamte Bereich berücksichtigt
sein, der von der Einleitung betroffen wäre.
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11.5. Krebse
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Hinweise zur prioritären Art des Anhangs II Steinkrebs (Austropotamobius
torrentium) und dem streng geschützten Edelkrebs (Astacus astacus) in den
konkurrenzarmen Sandbächen- und Gräben des Gebietes fehlen in den
Unterlagen.
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Im saP-Text ist deshalb folgende Feststellung unrichtig: Edelkrebs (Astacus
astacus): Kriterium 7: Vorkommen im Wirkraum unwahrscheinlich. Diese Aussage ist
ohne spezifische Kartierung (vgl. Strätz 2007) nicht haltbar.
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In entsprechenden Gebieten in Oberfranken (Hauptsmoorwald bei Bamberg, Seelaub
bei Oberhaid, Untere Mark bei Forchheim) bestehen Schwerpunktvorkommen
heimischer Krebsarten (Strätz 2007).
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Hier besteht die Gefahr der Überbauung, Verrohrung, sommerliches
Austrocknen der Sandbäche; Eintrag von Feinsedimenten, Streusalz.
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(Strätz, C. (2007): Der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) in
Oberfranken Kartierung, Monitoring, Artenhilfsprogramm.
Bezirksfischereiverband Oberfranken (Hrsg.), 79 S., Bayreuth.)
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen der erheblichen
Beeinträchtigung strenggeschützter Krebsarten und des damit
einhergehenden Verbotstatbestandes einzustellen. Sollte es weitergeführt
werden, fordert der BN eine entsprechende Untersuchung.
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11.6. Muscheln
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Im Bucher Landgraben wurde noch 1960 die Bachmuschel nachgewiesen. In
Hässlein (1960) bestehen Rezentnachweise der Bachmuschel (Unio crassus) in
Gräben bei Allmoshof (heutige Schreibweise: Almoshof). Weitere Nachweise
bestehen aus dem Schwabach- und Gründlach-Tal.
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Bei Unio crassus handelt es sich um eine Art der FFH-Richtlinie, Anhang II, die
in den Verfahrensunterlagen nicht erwähnt wurde.
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Im saP-Text (S. 88) ist deshalb folgende Feststellung unrichtig: Kriterium 3:
Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in
Bayern.
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Während des U-Bahnbaus wurden in den Landgraben bereits massiv
Baustellenabwässer eingeleitet. Auch in den vorgelegten Planunterlagen ist
das Wasser-ableitungs- und Wiederversickerungskonzept aus Sicht des Bundes
Naturschutz nicht schlüssig.
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Es ist daher in diesem Fall mit einer massiven Schädigung z. B. des
Bucher Landgrabens durch Abwässer zur rechnen. Der Eingriff wäre sehr
erheblich.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen der erheblichen
Beeinträchtigung strenggeschützter Muschelarten und des damit
einhergehenden Verbotstatbestandes einzustellen. Sollte es weitergeführt
werden, fordert der BN eine Untersuchung des Makrozoobenthos des Bucher
Landgrabens nachzureichen. Darin muss der gesamte Bereich berücksichtigt
sein, der von der Einleitung betroffen wäre, auch das
außermärkische Gebiet.
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(Hässlein, L. (1960): Weichtierfauna der Landschaften an der Pegnitz
Ein Beitrag zur Ökologie und Soziologie niederer Tiere. Abhandl. der
Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg, XXIX. Bd., Heft 2, 148 S., IV
Tafeln, Nürnberg.)
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11.7. Käfer
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11.7.1. Untersuchungen
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Die vorgelegten Verfahrensunterlagen sind vollkommen unzureichend und in ihrer
Bewertung falsch. Die Verbotstatbestände sind aus Sicht des BN z. B.
beim Eremiten erfüllt (s. u.).
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Zudem ist mit weiteren geschützten xylobionten Käfern, wie z. B.
Lucanus cervus, Protaetia aeruginosa und Necydalis major im Umfeld zu rechnen.
Besonders vom Großen Wespenbock existieren zahlreiche Nachweise im
nördlich angrenzenden Gebiet von Buchenbühl. Er bevorzugt auch
schwachdimensionierte Laubhölzer (z. B. Birke, Erle, Weide) und tritt
daher an vegetationskundlich unterbewerteten Standorten auf. Weitere wichtige
Nachweise zur Coleopterenfauna des Reichswaldes rund um Buchenbühl
(darunter etliche Arten der Roten Liste) sind in den Beiträgen Galathea
20/1. S. 2566 (2004) und Galathea 23/2 S. 4574 (2007)
aufgeführt, die bei den Planungen nicht berücksichtigt wurden.
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Wie eine aktuelle Veröffentlichung zeigt (Galathea 22/3, 2006, S.
131139), kann erst auf Grundlage der Nachsuche spezieller Gegebenheiten
eine Bewertung getroffen werden.
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Der Bund Naturschutz fordert deshalb, das Planfeststellungsverfahren
einzustellen. Sollte es weitergeführt werden, fordert der BN eine
umfangreiche Kartierung xylobionter Käfer den Verfahrensunterlagen
nachzureichen. Dabei muss es sich um eine Kategoriekartierung nach der
Kartieranleitung der LWF/LfU handeln. Darin sind insbesondere alle Alteichen zu
untersuchen, die von der prognostizierten Grundwasserabsenkung während der
Bauzeit betroffen sind. Zusätzlich ist die besondere Kluftsituation im
Untergrund zu berücksichtigen. Nur so ist eine Abschätzung der
Lebensraumsituation und damit der Eingriffsfolgen möglich.
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11.7.2. Eremit
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Der Eremit (Osmoderma eremita) hat im Nürnberger Reichswald einen seiner
letzten bayerischen Verbreitungsschwerpunkte (Kernvorkommen). Daraus resultiert
eine besondere Schutzbedürftigkeit. Auf die Verantwortung der Region
für den Eremiten wird daher hingewiesen.
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Im Planungsgebiet ist der Eremit allerdings nicht systematisch erfasst worden.
Bei den erwähnten drei Vorkommen handelt es sich um rein zufällige
Funde. Es ist daher möglich, dass eine wesentlich größere
Population von dem Eingriff betroffen ist.
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Hinweise auf potenziell gut Lebensräume gibt auch die aktuelle Studie
"Alteichen im Nürnberger Reichswald" (2006) von Dr. G. Brunner, in der
für den Bereich westlich von Buchenbühl zahlreiche solitäre
Alteichen erfasst sind. Weitere Beobachtungen sind der Studie "Die
Mulmhöhlenbewohnende Käferfauna alter Reichswald-Eichen" (2003) von
Dr. J. Schmidl zu entnehmen. Hier wurden an Alteichen in der Ziegellach neun
Mulmkäferarten der Roten Liste nachgewiesen. Die Ziegellach wurde daher als
Potenzialstandort mit Priorität bewertet.
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Es handelt sich daher um ein potenzielles FFH-Gebiet, das bei der europaweiten
Schutzgebietsausweisung aufgrund des geringen Kenntnisstandes nicht
berücksichtigt wurde.
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In Bezug auf den Eremiten werden die möglichen mittelbaren Auswirkungen der
Straße auf die umliegenden Alteichen nicht einbezogen. Dies gilt für
die zeitweiligen Grundwasserabsenkungen, die bei einem heißen Sommer zu
Trockenheitsschäden führen und damit die Lebensfähigkeit der
Bäume schwächen können.
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Dies gilt aber auch für die Trennwirkung der Straße zwischen mehreren
potentiellen Lebensräumen, die gerade bei einem wenig mobilen Insekt zu
einer Ver-inselung und langfristig zu einem Erlöschen von Teilpopulationen
führen kann. Eine Störung der Beziehungen zwischen den drei
festgestellten Bäumen am Kothbrunngraben ist in jedem Fall zu besorgen.
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Die Mobilität der Tiere liegt nach anderen Quellen bei ca. 500 Meter, und
nicht bei 190 Metern. Daher ist eine Kollision fliegender der Käfer mit
Kraftfahrzeugen durchaus möglich. Dies kann bei den geringen
Populationsgrößen leicht zur Eliminierung einer Teilpopulation
führen. Insgesamt ist die Ausbreitungsfähigkeit der Käfer aus
Sicht des Bundes Naturschutz noch ungenügend untersucht. Es handelt sich
daher bei den in Ziegelstein und Buchenbühl belegten Vorkommen nach Meinung
des Bundes Naturschutz um ein unverzichtbares Trittsteinbiotop zwischen den
Verbreitungsschwerpunkten im Irrhain auf der einen Seite und in Erlenstegen, im
Pegnitztal und am Schmausenbuck auf der anderen Seite.
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Die drastische Grundwasserabsenkung während der Bauzeit kann bekannte und
potenzielle Brutbäume erheblich schädigen. Weitere Schädigungen
sind aufgrund von Bodenabsenkung und Grundwasseraufstau nach der Bauzeit zu
befürchten. Durch die besondere Klüftigkeit des Untergrundes
können eventuell auch Alteichen im FFH-Gebiet Irrhain durch die
Grundwasserabsenkung betroffen sein.
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Der Eingriff wird vom Bund Naturschutz daher als sehr erheblich eingestuft.
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Der Bund Naturschutz fordert deshalb, das Planfeststellungsverfahren
einzustellen.
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11.8. Tagfalter (Ameisenbläulinge)
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Die Wälder, Gebüsche und Wiesen rund um die Ziegellach und entlang des
Flugfeldes sind wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tag- und Nachfalter,
wie auch die Untersuchungen von Rudolf Tannert aus dem Jahr 2003 belegen.
Weitere wichtige Nachweise zur Lepidopterenfauna des Reichswaldes rund um
Buchenbühl (darunter etliche Arten der Roten Liste) sind in den
Beiträgen Galathea 20/1. S. 2566 (2004) und Galathea 23/2 S.
4574 (2007) aufgeführt, die bei den Planungen nicht
berücksichtigt wurden.
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Aus Sicht des Bundes Naturschutz sind insbesondere die vorgelegten
Untersuchungen bezüglich der Ameisenwiesenknopfbläulinge (Maculinea
nausithous und Maculinea telejus) nicht ausreichend.
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Maculinea nausithous wurde noch Ende der neunziger Jahre auf den Herbstwiesen
gefunden. Die unscheinbaren Falterarten gelten allgemein als schlecht erfasst.
In der Umweltverträglichkeitsprüfung zur landseitigen
Erschließung des Flughafens vom 30.11.1998 wurden
Ameisenwiesenknopfbläulinge zudem auf weiteren Flächen außerhalb
der Herbstwiesen nachgewiesen. Maculinea nausithous wurde auf Probeflächen
direkt am Bucher Landgraben im Bereich der geplanten Tunnelbaustelle gefunden
(UVP Fläche Nr. 5, 15 und 18).
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Larvallebensräume der Ameisenbläulinge, ungemähte Wiesen mit
Sanguisorba officinalis, sind im Planungsgebiet vorhanden. Leider wurden die
Bestände durch pflanzensoziologische Untersuchungen praktisch nicht belegt.
Aufgrund der starken Grundwasserabsenkung während der Bauzeit kann dieser
Feuchtwiesentyp im Umreis erheblich geschädigt werden und die
Vermehrungschancen der Tagfalter deutlich reduzieren.
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Der Eingriff ist daher erheblich.
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Der Bund Naturschutz fordert deshalb, das Planfeststellungsverfahren
einzustellen. Sollte es weitergeführt werden, fordert der BN eine
umfangreiche Tagfalteruntersuchung für den gesamten Bereich der
prognostizierten Grundwasserabsenkung. Eine Probefläche ist nicht
ausreichend. Außerdem sind dort als Larvallebensräume geeignete
Wiesenknopfwiesen pflanzensoziologisch mit Dauerbeobachtungsflächen zu
belegen.
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12. Floristische Untersuchungen
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Aufgrund der starken Grundwasserabsenkung während der Bauzeit ist
insbesondere mit erheblichen Auswirkungen auf die Vegetation zu rechnen. Die
begutachteten Untersuchungsflächen decken dabei nur einen kleinen
Ausschnitt ab.
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In der Umweltverträglichkeitsprüfung zur landseitigen
Erschließung des Flughafens vom 30.11.1998 sind weitere magere
Flachland-Mähwiesen genannt (Lebensraum laut Anhang I der FFH-Richtlinie),
die nicht untersucht wurden.
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Die in den Unterlagen zu findenden Erhebungen der Flora und Fauna südlich
des Flughafengeländes enthalten die Aussage, dass insbesondere das
Teilgebiet 2 als sehr artenreich eingestuft werden muss. Sonderbar ist, dass die
eigentlich betroffenen Flächen (Moosespan, Gebiet südlich des
Cargo-Centers) offenbar nicht in die Kartierungen einbezogen wurden. Gleichwohl
erkennt das Staatliche Bauamt, dass die in Anspruch genommenen Flächen eine
sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen.
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Der Bund Naturschutz fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen fehlender
Abwägungsgrundlagen einzustellen. Sollte es weitergeführt werden,
fordert der BN im gesamten Bereich der prognostizierten Grundwasserabsenkung
pflanzensoziologische Probeflächen festzulegen und die entsprechenden
Untersuchungen nachzureichen.
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13. Bannwald
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Durch die Trasse würden fast 9 ha Bannwald gerodet. Bannwald darf gem.
Art. 9 Abs. 4 Nr. 1 BayWaldG grundsätzlich nicht angetastet werden. Eine
Erlaubnis zur Rodung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass
angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald neu begründet wird, der
hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald
annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann.
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Die vorgesehene Ersatzaufforstung bei Röckenhof und Winkelhaid entspricht
nicht den Anforderungen des Art. 9 Abs. 6 BayWaldG. Das Tatbestandsmerkmal
"angrenzend an den vorhandenen Bannwald" bezieht sich nämlich nicht auf den
Bestand des Bannwaldes an sich, sondern auf die zu rodende Fläche. Zweck
des Gesetzes ist es, die vorhandenen Schutzfunktionen des Waldes möglichst
an Ort und Stelle zu erhalten. Andernfalls wäre die Bannwaldausweisung
rechtlich unerheblich, denn eine Ersatzaufforstung an anderer Stelle ist auch
durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gewährleistet. Die
besonders wertvollen Funktionen des Bannwaldes nördlich des Flughafens
können nicht durch eine Ersatzaufforstung an den nördlichen und
südöstlichen Rändern des Reichswaldes ersetzt werden.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen, weil die
Eingriffe in den Bannwald erheblich und mit den geplanten Maßnahmen nicht
auszugleichen sind.
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14. Grundwasser
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Die Grundwasserverhältnisse sind unzureichend untersucht und dargestellt.
Dies gilt sowohl für die Wasserhaltung während der Bauzeit als auch
für den Zustand nach der Fertigstellung:
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Die geplante Baulänge beträgt 3.450 m, davon sollen ca.
1.180 m als Tunnel ausgebildet werden. Etwa 580 m der Tunnelstrecke im
Sicherheitsbereich der zu unterfahrenden Rollbahn sollen bergmännisch
aufgefahren werden, die Rampenbereiche sollen in offener Bauweise errichtet
werden.
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Durch den Bau und die beabsichtigte Grundwasserabsenkung sind weitreichende
Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer sowie in der
Folge auf Fauna und Flora zu besorgen.
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Die geplante Straßentrasse verläuft an der
Geländeoberfläche durch künstliche Auffüllung,
überwiegend jedoch durch eine dünne quartäre (holozäne und
pleistozäne) Deckschicht, die von den Sand-, Ton- und Mergelsteinen des
Keupers unterlagert werden. Die geplante Tunnelstrecke bindet im tiefsten
Bereich bis etwa 18 m unter heutige Geländeoberkante in den Untergrund
ein, die maximale Firstüberdeckung soll ca. 7 m betragen.
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Die baugrundtechnische Erkundung beschränkt sich auf eine Erkundung im
Bereich der beiden geplanten Portale des Tunnelbauwerks sowie auf Erfahrungen
aus dem U-Bahnbau, deren Trasse die geplante Strasse südlich des Bucher
Landgrabens unterquert.
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Nach den vorhandenen Bohrergebnissen werden die anstehenden Festgesteine
überwiegend als mürbe bis mittelharte Sand- und Tonsteine
charakterisiert, in die partiell sehr harte Quackenlagen eingelagert sein
können. Bezeichnend ist für die Keupergesteine, dass unterhalb harter
Lagen Faulfelszonen auftreten können.
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Da die im Planfeststellungsverfahren vorgelegten geologischen und
hydrogeologischen Untersuchungsberichte in erster Linie den geplanten
1.180 m langen Tunnelbereich bewerten, ist eine Bewertung des nördlich
anschließenden, ca. 2.000 m langen Straßenbereichs nicht
detailliert möglich. In diesem Bereich befinden sich aber bekannte bzw.
vermutete Störungszonen sowie die eng begrenzten Talauen des
Kothbrunngrabens sowie der Bucher Kühtränke. Unmittelbar nordwestlich
des geplanten Nordportals befindet sich ein anmooriger Bereich.
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Im geplanten Verlauf der Trasse vom Nordportal bis zur Autobahn sind
einschließlich der Überquerung der Bundesautobahn 3
Brückenbauwerke sowie 3 Unterführungen für zwei
Fließgewässer und einen Wirtschaftsweg vorgesehen. Zusätzlich
ist die Errichtung von Dämmen für die Brückenbauwerke und als
Lärmschutzwall vorgesehen. Die Gesamtlänge dieser Dämme
beträgt ca. 2.000 m.
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Ob die geplante Unterführung für einen Wirtschaftsweg bei Bau-km 2 +
533,850 und einer lichten Höhe von 4,20 m in den Grundwasserstand
eingreift, ist nicht bekannt, eine Beeinträchtigung des Grundwassers ist
jedoch nicht auszuschließen.
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Von den Bauwerken (Brücken, Unterführung, Dämme) können
grundsätzlich massive Auswirkungen auf den Boden und das Grundwasser
ausgehen. Für eine fachtechnische Bewertung ist eine baugrundtechnische
Untersuchung der Trasse erforderlich.
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Die Mächtigkeit der quartären Schichten, ihre baugrundtechnischen
Bodenkennwerte sowie ihre hydraulischen Kennwerte wurden bislang offensichtlich
für den Nordbereich der Trasse nicht ermittelt. Mögliche negative
Auswirkungen der Baumaßnahme aus diesem nördlichen Bereich
können damit fachlich auch nicht abgeschätzt werden.
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14.1. Grundwassermodell
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Im Gutachten der LGA (2007) wird ausgeführt, dass durch das Büro Dr.
Hanauer ein numerisches Grundwassermodell zur geplanten Grundwasserabsenkung
erstellt wurde. Bedauerlicherweise wurde diese Modellrechnung nicht mit den
sonstigen Unterlagen ausgelegt.
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Der BN behält sich deshalb eine weitere Stellungnahme vor.
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Der BN muss davon ausgehen, dass das verwendete Grundwassermodell nicht dem
Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Sollte das
Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden, ist vor allem wegen der
negativen Erfahrungen in Folge der Grundwasserabsenkung beim Bau der U-Bahnlinie
zum Flughafen zu fordern, dass zunächst die tektonische Situation des
Gebirges näher erkundet wird und mit diesen Daten in der Folge ein
Kluftgrundwassermodell ausgearbeitet wird.
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14.2. Grundwasserstände/Pumpversuche
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Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse wurden nur im
Überblick dargestellt, detaillierte Kenntnisse über die
tatsächlichen Zustromverhältnisse an den Brunnen bzw. Pegeln liegen
aber nicht vor.
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Die dargestellten Grundwassergleichenpläne sind für eine Bewertung der
Feuchtgebiete nördlich der Start- und Landebahn nicht verwertbar.
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Die hydrogeologischen Verhältnisse sind nicht ausreichend erkundet.
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Grundsätzlich ist zu kritisieren, dass die gesamte hydrogeologische
Erkundung letztlich nur auf zwei Stichtagsmessungen gestützt ist und der
erforderliche Untersuchungsbereich nicht richtig erfasst ist.
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Der mögliche Absenkungsbereich ist hydrogeologisch nicht erkundet.
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Aus fachlicher Sicht ist eine erneute und korrekte Ermittlung der
Grundwasserstände erforderlich und wegen der vorliegenden fehlerhaften
Auswertung unumgänglich.
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14.3. Untergrunderkundung
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Eine baugrundtechnische Beschreibung der vorgefundenen Böden im Bereich
nördlich der geplanten Untertunnelung ist nicht vorhanden. Wie bereits
dargestellt, sollen im nördlichen Bereich der geplanten Trasse zahlreiche
Bodeneingriffe stattfinden und damit können dort die Boden- und
Grundwasserverhältnisse massiv verändert werden. Beispielsweise sei
hier darauf hingewiesen, dass im Rahmen der geplanten Straßengründung
in den Tal- und Feuchtebereichen Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder auch
ein Bodenaustausch erforderlich werden. Von derartigen Maßnahmen
können in erheblichem Umfang negative Auswirkungen auf Flora und Fauna
ausgehen, eine Bewertung ist mangels ausreichender Untersuchung bislang aber
nicht möglich.
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Die untersuchten Grundwässer sind zumindest zum Teil betonaggressiv. Die
Einleitung dieser Wässer in die vorhandenen Fließgewässer ist
nicht möglich, ebenso ist eine Versickerung dieser Wässer über
die belebte Bodenzone abzulehnen.
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Maßnahmen zur Aufbereitung dieser Wässer wurden nicht dargestellt.
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Zusammenfassend ist festzustellen:
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Die Ergebnisse der vorgelegten Bodenuntersuchungen sind nur eingeschränkt
verwertbar und wegen der hohen Ungleichförmigkeit insgesamt fraglich. Die
untersuchten Proben sind zudem nicht für den gesamten Trassenverlauf
repräsentativ.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen fehlender
Abwägungsgrundlagen einzustellen. Sollte es weitergeführt werden,
fordert der BN die Vorlage aussagekräftiger Bodenuntersuchungen.
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14.4. Geplante Grundwasserabsenkungen
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In den Unterlagen wird ausgeführt, dass die geplante Grundwasserabsenkung
mit einer maximalen Entnahme von ca. 80 l/s zu einem Absenkungstrichter
führen wird, der einen Radius von 2 km aufweisen wird.
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Eine zeichnerische Darstellung des Absenkungstrichters fehlt in den Unterlagen.
damit ist die Abschätzung deutlich erschwert.
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Ein radialer Absenkungstrichter ist wegen der hydrogeologischen
Verhältnisse des Kluftgrundwasserleiters nicht zu erwarten, zudem ist die
lineare Ausrichtung der Ableitungseinrichtung zu berücksichtigen.
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Die Ortsteile Ziegelstein und Buchenbühl, Almoshof, Kraftshof und Neunhof
können durch die Grundwasserabsenkung betroffen sein. Die Feuchtgebiete am
Bucher Landgraben und nördliche der Start- und Landebahn werden durch die
Grundwasserabsenkung betroffen, die Auswirkungen sind nicht abschätzbar, da
nähere Untersuchungen fehlen.
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Eine Darstellung der bestehenden Grundwasserverhältnisse im Einzugsbereich
der Grundwasserabsenkung ist nicht vorhanden.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen fehlender
Abwägungsgrundlagen einzustellen. Sollte es weitergeführt werden,
fordert der BN für eine fachlich fundierte Eingriffsbewertung zunächst
die Erfassung der Grundwasserverhältnisse im vermuteten Einflussbereich und
deren zeichnerische Darstellung.
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14.5. Erfahrungen mit LGA-Gutachten im selben Untersuchungsgebiet
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Beim Bau der U-Bahn zum Flughafen war mit ähnlichen hydrogeologischen
Fragestellungen zu rechnen wie bei der aktuellen Planung der B 4f.
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Das damalige Gutachten der LGA wies schwerste fachliche Mängel auf und
wurde dem tatsächlichen Eingriff ins Grundwasser in keiner Form gerecht.
Unter anderem trockneten fast alle Kleingewässer im Umkreis von mehreren
Kilometern aus, was dramatische Folgen für aquatische Ökosysteme
hatte.
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Die Menge des im Baustellenbereich anfallenden Grundwassers wurde dagegen
erheblich unterschätzt. Die direkte Einleitung von stark mit Feinstoffen
belastetem Baustellenabwasser in den Bucher Landgraben führte zur schweren
Störung des Fließgewässers. Zudem wurde Abwasser zur
notdürftigen Vorklärung über nach Art. 13d bay. Naturschutzgesetz
geschützte Biotopflächen geleitet.
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Der Bund Naturschutz kann in den vorgelegten Planunterlagen keine wesentlichen
Verbesserungen zur damaligen Situation erkennen. Die vorgelegten Untersuchungen
sind unvollständig, vor allem im Bereich nördlich des Flughafens.
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15. Schädigung von Altbäumen durch die geplanten
Grundwasserbeeinträchtigungen
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Die Schädigung von höhlenreichen Altbäumen durch Absenkung des
Grundwassers ist nicht berücksichtigt. Diese Altbäume, insbesondere
Eichen, sind wesentliche Lebensräume der nach FFH- und
Vogelschutzrichtlinie geschützten Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse,
Eremit).
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Eine Veränderung bzw. Verringerung des Grundwasserstroms würde die
zahlreichen Alteichen, die zentrale Habitatelemente des betroffenen Reviers
Buchenbühl sind, v. a. in den Unterabteilungen Irrhain, Kraftshofer
Espan, Soos, Birkenlach und Kraftshofer Viehtränke erheblich
beeinträchtigen. Nach den aktuellen Daten des Forstamtes gibt es alleine im
Revier Buchenbühl 207 Alteichen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD)
von > 95 cm. Hinzu kommen 581 Alteichenanwärter sowie 206
weitere Altbäume. Neben diesen herausragenden Funktionsbäumen gibt es
eine vorzüglich dokumentierte Spechtbaumerhebung für dieses Revier,
die eine enorm hohe Konzentration dieser Bäume belegt. Es sei hier
ergänzt, dass diese Bäume auch eine eminent hohe Bedeutung für
Folgenutzer, wie Fledermäuse, besitzen. Insgesamt ist hier von einem
wirklich funktionierenden Biotopverbund im Reichswald auszugehen, der v. a.
durch den Bau des Tunnels nachhaltig beeinträchtigt würde.
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16. Oberflächengewässer
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Der Bund Naturschutz verweist auf die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie.
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Insbesondere kritisch ist die Grundwasserabsenkung von bis zu 15 Metern in einem
Umkreis von etwa zwei Kilometern während der ca. eineinhalbjährigen
Bauzeit. Bei einem Grundwasserstand von 0,52,50 Metern im Gelände
bedeutet dies eine erhebliche Schädigung von Feuchtgebieten und
Gewässern.
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Zudem ist das Entwässerungskonzept nicht schlüssig. Eine
Brunnenbohrung auf dem intensiv genutzten Flugfeld erscheint kaum
glaubwürdig.
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Auch das Konzept für die Wasserableitung und Wiederversickerung weist
Mängel auf. Bei einer Ableitung von 80 l/s fallen viele tausend Kubikmeter
Abwasser täglich an. Es ist unklar, welche Flächen für die
Wiederversickerung in Anspruch genommen werden sollen. Eine Einleitung des
Baustellenwassers in die Gewässer 3. Ordnung (Bucher Landgraben,
Kothbrunngraben) ist wahrscheinlich. Durch den Austrag von Feinstoffen mit dem
abgeleiteten Grundwasser kann es in den Vorflutern zu erheblichen Trübungen
kommen.
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Die ökologischen Folgen der Absenkung und der Einleitung gehen ebenso wie
bei der Grundwasserabsenkung weit über den Planungsbereich hinaus und sind
als erheblich anzusehen.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen drohender erheblicher
Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern einzustellen. Sollte
es weitergeführt werden, fordert der BN insbesondere, dass Trübungen
durch den Austrag von Feinstoffen mit dem abgeleiteten Grundwasser sicher
auszuschließen sind, gegebenenfalls ist die Grundwasserableitung
einzustellen.
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17. Austrocknung von Feuchtgebieten und Gewässern
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Weitere Tiergruppen und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wären aufgrund
der Austrocknung von Feuchtgebiete und Gewässern betroffen
(Ameisenwiesenknopf-Bläulinge, Kammmolch, magere Flachlandmähwiesen).
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18. Boden
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Jede Minute werden in Bayern für Siedlungs- und Verkehrszwecke
143 m2 verbraucht. Mit einem
täglichen Verlust von 29 Fußballfeldern (20,6 ha; Stand 2006)
ist Bayern nach wie vor einer der Spitzenreiter unter den Bundesländern
beim Flächenverbrauch. Der durchschnittliche tägliche
Flächenverbrauch ist seit 2004 bereits um 35 % gestiegen.
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Für die geplante Neubaumaßnahme sollen rund 5,2 ha neu
versiegelt werden. Zusätzlich werden noch Flächen für die Anlage
von Böschungen, Überführungsbauwerke und deren Zuwegungen,
Ausgleichsmaßnahmen etc. benötigt. Insgesamt würde die
Maßnahme 35 ha Fläche beanspruchen, davon 32,7 ha
Neu-Inanspruchnahme.
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Die Bayerische Staatsregierung hat erkannt, dass die ungebremste
Flächenversiegelung weit reichende negative Folgen auf Klima,
Hochwasserproblematik usw. hat und hat es sich entsprechend auf höchster
politischer Ebene zum Ziel erklärt, den Flächenfraß zu stoppen.
Auch die Bundesregierung hat mit ihrem Ziel, den derzeit auf 114 ha pro Tag
belaufende Flächeninanspruchnahme auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 zu
reduzieren, das Problem erkannt.
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Die umfangreiche Flächenversiegelung bei der geplanten Baumaßnahme
steht damit krass im Widerspruch zu den Zielen der Staatsregierung und der
Bundesregierung und wird daher vom Bund Naturschutz strikt abgelehnt.
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Von der Trasse werden Böden mit sehr hoher Bedeutung in Anspruch genommen.
Dies gilt für den Bereich südlich des Flughafens ebenso wie für
Bereiche nördlich des Flughafengeländes.
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Der Bund Naturschutz fordert, aus Gründen des Bodenschutzes das
Planfeststellungsverfahren einzustellen.
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19. Lokalklima
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Der Nürnberger Reichswald ist die Klimaanlage des Ballungsraumes. Zuletzt
im Hitzesommer 2003 konnte man wieder eindrucksvoll belegen, dass der
Nürnberger Reichswald durch seine klimatische Ausgleichswirkung die
Überhitzung der Städte im Ballungsraum deutlich verringerte. Aus Daten
europäischer Staaten ist bekannt, dass die extreme Sommerhitze zu
vorzeitigen Todesfällen insbesondere bei alten Menschen führt.
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Aus vorrangigen Gründen des Gesundheitsschutzes ist eine weitere
Verringerung der Klimaschutzfunktion des Reichswaldes nicht mehr akzeptabel.
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Der nach den Plänen zu beseitigende Wald hat neben der Erholungs- auch die
Klimaschutzfunktion.
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Der Verlust von Klimaschutzwald im Stadtgebiet Nürnberg und unmittelbar
angrenzend daran kann nicht durch einen neu anzupflanzenden Wald bei
Röckenhof ausgeglichen werden. Dieser Ersatzwald kann nicht nur durch seine
Entfernung, sondern auch durch den Kalchreuther Höhenrücken in
Nürnberg keine Klimawirkung entfalten.
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Eine Untersuchung dieses Sachverhaltes wurde nicht vorgelegt.
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Der BN fordert aus Gründen des Lokalklimaschutzes und des
Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in Nürnberg und im Ballungsraum
das Planfeststellungsverfahren einzustellen.
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20. Lärmimmissionen
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Die vorliegenden Gutachten unterstellen, dass die vorgeschriebenen
Lärmgrenzwerte in Buchenbühl trotz des Neubaus der Bundesstraße
4f eingehalten werden. Zunächst ist anzuzweifeln, dass die den
Berechnungen zu Grunde gelegten Verkehrszahlen zutreffend sind. Es ist zu
erwarten, dass sich die B 4f über die Erschließungsfunktion
für den Flughafen hinaus zu einer weiteren Einfallstraße in das
Stadtgebiet Nürnberg entwickelt und deshalb die Verkehrszahlen höher
ausfallen als angenommen. Weiterhin ist der angesetzte Anteil des Schwerverkehrs
zu gering.
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Die Planung lässt die Lärmsituation im Ortsteil Buchenbühl
insgesamt außer Betracht. Die BewohnerInnen von Buchenbühl sind nicht
nur von der geplanten Straße betroffen, sondern auch von der stark
befahrenen Autobahn A 3. Entlang der Autobahn existiert zwar ein
Lärmschutzwall. Dieser zählt jedoch zu den ältesten Anlagen
dieser Art im Bundesgebiet. Die Wirksamkeit des Lärmschutzwalles nimmt ab,
weil die Standfestigkeit des Erdwalles nachlässt und es zu Setzungen kommt.
Außerdem muss für die Auffahrt auf die Autobahn eine zusätzliche
Einschleifspur gebaut werden, die sich bis zum Ortsrand von Buchenbühl
erstreckt.
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Noch gravierender treffen die BewohnerInnen von Buchbühl die
Lärmimmissionen, die vom Flugbetrieb des Flughafens Nürnberg ausgehen.
Am Flughafen Nürnberg gibt es kein Nachtflugverbot. Mehr als ein Dutzend
Starts und Landungen sind im täglichen Durchschnitt zu verzeichnen, in
Stoßzeiten noch mehr. Buchenbühl liegt unmittelbar an bzw. in den
Einflug-/Abflugschneisen des Flughafens.
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In ihrer Gesamtheit liegen die Lärmbelastungen im Ortsteil Buchbühl
bereits jetzt an der Grenze des Zumutbaren. Wenn der Ort von
Bundesfernstraßen regelrecht eingekesselt sein wird und die Bewohner dazu
noch den Fluglärm erdulden müssen, ist die Grenze der gesundheitlichen
Belastbarkeit überschritten.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren aus Gründen des
Lärmschutzes einzustellen.
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21. Naherholung
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Das Waldgebiet westlich und südlich von Buchenbühl ist bisher von
Straßen nicht zerschnitten und stellt für die BewohnerInnen des
westlichen Teils von Buchenbühl das einzige fußläufig
erreichbare Naherholungsgebiet dar. Das Waldgebiet zwischen Buchenbühl und
Kraftshof gehört außerdem zu den beliebtesten Erholungsgebieten
für die gesamte Stadtbevölkerung.
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Dieses Gebiet wird durch die geplante Straße zerschnitten und
verlärmt. Nach den Feststellungen des landschaftspflegerischen Begleitplans
sind die Wälder des Planungsgebietes ökologisch außerordentlich
wertvoll. Zahlreiche bedrohte Tierarten findet dort ein Refugium.
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Teile des Planungsgebietes gehören zum Europäschen Vogelschutzgebiet
"Nürnberger Reichswald". Der Wald dient als Luftfilter, mildert klimatische
Extreme ab, der Waldboden speichert und filtert das Niederschlagswasser.
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Die Tabelle 1 (S. 61 ff des LBP) führt Eingriffe in die Erholungsfunktion
nicht auf: Insbesondere Störung am Westende der Ziegelach und Störung
des Wanderwegs am Kothbrunngraben. Dieser Wanderweg stellt eine wichtige
Verbindung zum regionalen und überregionalen Wanderwegenetz dar. Seine
Störung beeinträchtigt Naturgenuss und Erholung für
Spaziergänger und Wanderer zwischen Buchenbühl und Kalchreuth, der
Wolfsfelder Wiese und dem Naturschutzgebiet Tennenlohe und weiter.
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Diese Beeinträchtigung stellt sich ebenfalls als ein Eingriff in Natur und
Landschaft dar. Sie wurde nicht bilanziert. Dies stellt einen erheblichen
Verfahrensmangel dar.
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Der Bund Naturschutz fordert, das Planfeststellungsverfahren wegen der
Eingriffe in die Erholungsfunktion einzustellen.
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22. Gesamtabwägung
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Das Fernstraßenausbaugesetz unterstellt zwar einen Bedarf für die
Anbindung des Nürnberger Flughafens an das Autobahnnetz. Das Gesetz macht
jedoch keine Angaben zur Art und Weise der Anbindung oder gar zu einer
bestimmten Linienführung.
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Auch wenn ein Bedarf für eine zusätzliche Anbindung unterstellt wird,
hängt das Gewicht des Straßenbaus bei der Abwägung mit anderen
Belangen davon ab, welche Verkehrsmengen mit Bezug zum Flughafen prognostiziert
werden. Dabei ist von folgenden Fakten auszugehen:
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1. Das Wachstum der Passagierzahlen korreliert nicht mit dem Wachstum des
Straßenverkehrs vom und zum Flughafen. Laut dem Geschäftsbericht 2006
der Flughafen GmbH betrug die Anzahl der Originär-Passagiere ca.
2,7 Mio. Im Jahr 2003 waren es ca. 2,6 Mio. Es ergibt sich also
eine Steigerung in 3 Jahren um 100.000 Passagiere oder jährlich 1,2 %.
Die dem Planfeststellungsantrag zugrunde liegenden Annahmen gehen aber von einer
jährlichen Steigerung von über 3 % aus. Angesichts der
ständig steigenden Ölpreise und der notwendigen
Klimaschutzmaßnahmen wird sich der Flugverkehr in den nächsten Jahren
spürbar verteuern. Es ist deshalb unrealistisch, von einem
überproportionalen Wachstum des Originär-Passagieraufkommens
auszugehen.
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2. Der Frachtverkehr wächst zwar stark an. Das Gros des Frachtverkehrs ist
jedoch nicht zwingend mit dem Standort Flughafen verknüpft. Bei dem
sogenannten getruckten Verkehr wird die Fracht am Flughafen nur umgeschlagen, um
dann auf der Straße zu einem internationalen Frachtflughafen transportiert
zu werden. Dieser Umschlag könnte auch an anderer Stelle, z. B. im
Güterverkehrszentrum am Hafen erfolgen. Dies hätte den weiteren
Vorteil, dass die Güter von dort umweltfreundlicher mit der Bahn an- und
abtransportiert werden könnten. Da der Flughafen zu 100 % im Eigentum
der öffentlichen Hand steht, kann eine solche Steuerung des Frachtverkehrs
nicht mit dem Argument zurückgewiesen werden, sie greife in die Entwicklung
eines privatwirtschaftlichen Unternehmens ein. Arbeitsplätze würden
nicht verloren gehen, sondern nur verlagert.
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3. Die Zahlen der verschiedenen Verkehrsgutachten sind widersprüchlich:
Während das Gutachten 1997 bei einer Nordanbindung nur eine geringe
Entlastung des Bierweges in Aussicht stellte, soll nun die Nordanbindung zu
einer Verringerung des Verkehrs auf dieser Straße um mehr als die
Hälfte führen. Diese Differenzen sind nicht erklärbar. Deshalb
ist die Annahme, die Nordanbindung werde den Bierweg erheblich entlasten,
anzuzweifeln.
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Insgesamt ist festzustellen, dass die Nordanbindung aus verkehrstechnischer
Sicht nicht zwingend erforderlich ist. Bestehende Engpässe könnten
durch bauliche Optimierungen beseitigt werden. Die zu erwartenden
Fahrzeitverkürzungen sind minimal und haben keinen Einfluss auf die
wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens oder gar die Metropolregion
insgesamt.
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23. Defizitäre Ermittlung der Auswirkungen auf Ziegelstein
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Wie bereits erwähnt, wird der Bierweg durch die Nordanbindung
voraussichtlich nicht in dem Maße entlastet, wie vorhergesagt. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass sich die Kraftfahrer in Bezug auf die Wahl ihres
Weges zu einem bestimmten Ort nicht immer rational verhalten. Ein Teil der von
Osten anfahrenden Fahrzeuge wird auch zukünftig die Ausfahrt
Nürnberg-Nord benutzen, wenn der Bierweg als Zufahrt zum Flughafen offen
bleibt.
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Auf der anderen Seite wird die Nordanbindung selbst nach den eigenen Prognosen
des Staatlichen Bauamtes zur Hälfte von Fahrzeugen benutzt werden, die in
die Stadt hineinfahren bzw. aus der Stadt heraus fahren wollen. Dieser
zusätzliche Verkehr wird auf der Marienbergstraße und der
Ziegelsteinstraße abgewickelt. Dabei ist das Fahrzeugaufkommen des an der
Flughafenstraße geplanten Großgewerbegebietes nicht ausreichend
berücksichtigt. Die Planfeststellungsunterlagen legen bei ihrer
Verkehrsprognose für das Jahr 2020 ein Verkehrsaufkommen von 2.000
Kfz/24 ha für das Gewerbegebiet zugrunde. In einer internen Unterlage
des Nürnberger Stadtrates vom 21.07.1999 im Zusammenhang mit der damals
geplanten Ostspange war die Rede von einem zusätzlichen Verkehr von 7.250
Kfz/24 ha.
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Wenn man diese Zahlen in das aktuelle Verkehrsgutachten einarbeiten würde,
käme man zu dem Ergebnis, dass auf der Marienbergstraße und der
Ziegelsteinstraße nach dem Bau der Nordanbindung erheblich mehr Verkehr
fließen würde als ohne die Nordanbindung. Bedenkt man zusätzlich
die Tatsache, dass die Regierung von Mittelfranken die Umsetzung des
Gewerbegebietes am Flughafen vom Bau der Nordanbindung abhängig gemacht
hat, kann man nur einen Schluss ziehen: Die Stadt Nürnberg und das
Staatliche Bauamt versuchen die konkreten Auswirkungen der Nordanbindung auf das
nachgeordnete Straßennetz in Ziegelstein zu verschleiern, um die Akzeptanz
der Straße in der Bevölkerung zu erhöhen.
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Tatsache ist aber, dass mit der Nordanbindung auch das Großgewerbegebiet
am Flughafen vorangetrieben würde und damit die Marienbergstraße und
die Ziegelsteinstraße nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet
würden. Notwendige Folge wäre ein Ausbau der Marienbergstraße
mit einer weiteren Verschlechterung der Lebensqualität in Ziegelstein, Lohe
und Almoshof.
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24. Festlegung von Zwangspunkten für weiteren Straßenausbau
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Die vorgelegte Straßenplanung setzt an ihrem südlichen Endpunkt neue
Zwangspunkte im Zuge der Flughafenstraße weil in der Durchfahrt z. B.
von Ziegelstein und an der Einmündung zur B4 neue Staupunkte entstehen
werden.
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In Richtung Süden wäre dies mit erheblichen Umweltproblemen im Bereich
des Marienbergparks und des Ortsteils Kleinreuth verbunden (die als "Durchbau
der Rollnerstraße" bezeichnete Planung wurde in den letzten Jahrzehnten
immer wieder zu Recht auch aus Umweltschutzgründen verworfen).
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In Richtung Westen: Der Durchbau der Bamberger Straße Richtung Fürth
wird derzeit in einem gesonderten Planungsverfahren vorangetrieben mit
erheblichen Auswirkungen auf Umweltbelange im Knoblauchsland.
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In Richtung Osten:
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Hierdurch entstehen neue Planungskonflikte, so dass durch die neue Straße
neue Verkehrsprobleme geschaffen werden, anstatt dieselben zu lösen.
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Wie bereits dargestellt, wird hierdurch der Druck auf den Ortsteil Ziegelstein
zunehmen, die Entlastung gegen Null gehen.
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Durch den zusätzlichen Verkehr, der durch die neue Straßenverbindung
im Ortsteil Ziegelstein hervorgerufen werden wird, wird weiterhin der Druck
steigen, eine Umfahrung zu schaffen. Hier wäre z. B. die bereits vor
einigen Jahren wegen der erheblichen Umweltprobleme verworfene "Ostspange" zur
Umfahrung von Ziegelstein zu nennen. Diese, im Raumordnungsverfahren als
östlicher Ast des Planfalls 2.2 untersuchte Variante wurde in der
landesplanerischen Beurteilung ebenfalls aus Umweltschutzgründen
ausgeschieden.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen, weil die
geplante Maßnahme zu weiteren erheblichen Umwelteingriffen führen
würde.
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25. Vorbereitung weiterer erheblicher Eingriffe in Natur und Landschaft
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Die geplante Nordanbindung zum Flughafen Nürnberg wäre die
Voraussetzung für weitere Eingriffe im Umfeld des Flughafens im Rahmen der
Bauleitplanung. So hat der amtierende Oberbürgermeister Ulrich Maly in
einem Gespräch mit dem Bund Naturschutz im Beisein des Unterzeichners als
Ziel der Entwicklung im Nürnberger Norden ein Güterverkehrszentrum
Luftfrachtverkehr/Straßenverkehr genannt.
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Dieses Güterverkehrszentrum soll demnach südlich des heutigen
Flughafens angesiedelt werden.
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Unabhängig von dem Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn
wäre dieses Güterverkehrszentrum ein weiterer erheblicher Eingriff in
die Kulturlandschaft des Knoblauchslandes und das vorgeschlagenen FFH- und
Naturschutzgebietes Ziegellach und würde die Ortsdurchfahrt von Ziegelstein
mit weiterem Verkehr belasten.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen, weil der Bau der
Nordanbindung weitere Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung erst
ermöglichen würde.
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26. Vermeidungsgebot, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
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Insgesamt ist der Raumwiderstand auf der gesamten Trasse als sehr hoch (Stufe I)
oder hoch (Stufe II) zu beurteilen.
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Die Gewichtigkeit der Belange von Natur und Landschaft in der Abwägung sind
deshalb als sehr hoch zu bewerten.
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Die Inanspruchnahme hochwertiger Böden kann nicht ausgeglichen werden.
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Die Beeinträchtigung der klimatischen Funktionen des Waldes in diesem
stadtnahen Gebiet kann nicht ausgeglichen werden.
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Ausgleichsmaßnahmen sind zu einem großen Teil in weiter Entfernung
geplant. Gerade im stadtnahen Bereich hat der Wald aber eine besonders wichtige
Funktion für Klima, Grundwasserschutz und Erholung.
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Der Bestand der Ausgleichsmaßnahmen ist nicht gesichert. Beispielsweise
sollen Obstwiesen und Feuchtwiesen angelegt werden, die regelmäßig
gepflegt werden müssen. Im LPB findet sich keine Aussage, wer diese Pflege
langfristig durchführen soll.
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Die Zerschneidungswirkung der Straße für die betroffene Tierwelt kann
nicht ausgeglichen werden. Am Beispiel der Amphibien zeigt sich das ganze
Problem:
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Die Positionen der Amphibienschutzeinrichtungen nach MAmS an dem
Straßenbauwerk können sinnvoll erst dann festgelegt werden, wenn
bekannt ist, wo die Wanderungen der Tiere die Strecke kreuzen. Es liegen aber
keine Kenntnisse über die Amphibienvorkommen und Wanderbewegungen im
direkten Trassenbereich vor (s. Kapitel Amphibien). Forderung z. B. nach
einem Fangzaunwurden bereits gestellt.
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Ohne bedarfsgerechten Amphibienschutz- und Leiteinrichtungen ist zu besorgen,
dass (wie in den Fachberichten herausgearbeitet) der Lebensraum der
naturschutzfachlich sehr bedeutenden Amphibienzönose zerschnitten wird, und
nach einer Trennung in Ost- und Westpopulation ein Teil der Populationen nicht
überleben könnte.
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Die Methodik der Simulationsanlage wurde im Jahr 2000 zur Erstellung des
Landschaftspflegerischen Begleitplans für die Flughafen-Ostanbindung
bereits verwendet, sie ist also im Raume und bei der den Antrag stellenden
Behörde bekannt.
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Im Rahmen der Ausgleichs- bzw. Ersatzvornahme soll ein Feuchtlebensraum
nördlich von Röckenhof entwickelt werden. Dabei soll eine derzeit
landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 0,4 ha in "verschiedene
Feuchtlebensräume entwickelt" werden.
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Die Ansprüche der betroffenen Amphibienarten sind jedoch zu
unterschiedlich, um auf 0,4 ha ausgeglichen zu werden. Wenn die
Maßnahme Amphibienarten nutzen soll, die langjährig entwickelte
Gewässer brauchen, wäre die Biotopanlage schon mehrere Jahre vor
Baubeginn der Straße erforderlich. Dies ist nicht vorgesehen.
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Der BN fordert, das Planfeststellungsverfahren einzustellen.
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